Online Nachrichten für Rinteln und die Umgebung.
Anzeige

Gutscheine, Geldwäschegesetz und ein Playmobilhaus: Die Geschichte einer 7-Jährigen aus Rinteln und dem Geburtstagsgeschenk

Anzeige
Anzeige

Es ist ein Satz, der wie ein heißes Messer durch gekühlte Butter schneidet: „Ihr liebt vielleicht Lebensmittel, aber bestimmt keine Kunden – und erst recht nicht Eure Kleinsten.“ Zu finden ist er zusammen mit dem Foto eines Playmobil-Spielhauses auf der EDEKA-Facebookseite, inzwischen sind zu dem Thema hunderte Kommentare in den sozialen Netzwerken eingegangen. Auch die Internetseite „Das Beste aus Social Media“, die über Skurriles, Interessantes und Witziges aus dem WWW berichtet, hat sich des Themas angenommen. Was war passiert?

Die Rintelnerin Victoria Balta war mit ihrer siebenjährigen Tochter Emilia im hiesigen Marktkauf, um ihr den Geburtstagswunsch zu erfüllen: Ein Playmobil-Haus. Damit der Erwerb klappt, hat sich Emilia im Vorfeld statt Spielsachen Marktkauf-Gutscheine als Geschenke gewünscht. Sie bekam mehrere Gutscheinkarten im Wert von 10 und 15 Euro geschenkt, so dass dem Spielhaus eigentlich nichts mehr im Weg stehen sollte. Eigentlich. „Heute am 22.9. steht sie an der Kasse mit leuchtenden Augen und dem Playmobilhaus in der Hand um es zu bezahlen und was soll ich sagen?“, schreibt Victoria an EDEKA, zu deren Gruppe Marktkauf gehört, „die freundliche Mitarbeiterin von Marktkauf erklärte meiner Tochter, dass nur eine Gutscheinkarte pro Einkauf gültig sei. Ich dachte, ich Fall vom Glauben ab. Wissen Sie eigentlich wie lange ein 7-jähriges Mädchen sparen muss, bis sie 120 Euro in Gutscheinen zusammen hat?!“ Mit Tränen in den Augen der Tochter und Wut im Bauch (und zunächst ohne Playmobil-Haus) hat Victoria danach das Blumengeschäft im Marktkauf aufgesucht, um weitere Einkäufe zu erledigen. „Meine Tochter hat da noch geweint“, schreibt uns Victoria, „als die Mitarbeiterin des Floristik-Studios gehört hat, was da los war, ist sie zur Info und hat sich für uns eingesetzt.“

Geschichte mit Happy End: Victoria und Emilia mit dem Playmobil-Spielhaus, dass sie nach einigen Hindernissen doch noch mit den Geschenkgutscheinen bezahlen konnten. (Foto: privat)

Beim Marktkauf in Rinteln hatte man ein Herz und setzte alle Hebel in Bewegung um die tieftraurige Siebenjährige zu trösten. Schließlich klappte es und Emilia konnte ihr Playmobil-Haus in Empfang nehmen. „Jetzt habe ich elf verschiedene Kassenbons für ein Playmobilhaus“, lacht Victoria und dankt der Mitarbeiterin des Floristik-Studios im Marktkauf, Gudrun Heye, und dem Marktkauf-Team für ihren Einsatz. „Die Mitarbeiter des Marktkaufs waren wirklich freundlich und bemüht“, betont Victoria auf der EDEKA Facebook Seite. Dort hat man auf die Nachricht von Victoria reagiert und um die Kontaktdaten gebeten. Bisher hat sich seitens der EDEKA allerdings noch niemand bei Victoria gemeldet, wie sie sagt. Ihr Beitrag wurde inzwischen über 290mal geteilt und hat über 230 Kommentare bekommen. Sie reichen von Bestätigungen, teilweisem Unverständnis für die Vorgaben bis hin zu Ideen, wie man durch Tauschen mehrere kleine Gutschein zu einem großen Gutschein umwandeln könnte. Andere berichten von ähnlichen Erfahrungen. Die Familie hat sich unterdessen mit einem Geschenk bei der Mitarbeiterin des Floristik-Studios für ihren Einsatz bedankt. Ihr Wunsch, so Victoria, sei es, dass man in Zukunft problemlos Gutscheine einlösen könne.

Auf der Internetseite der EDEKA finden sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur EDEKA Gutscheinkarte. Dort wird als erstes deutlich: Hier agiert eine Bank als Vertragspartner, die paybox Bank AG mit Sitz im österreichischen Wien. Die nächste Besonderheit: Bei den Gutscheinkarten handelt es sich um ein sogenanntes E-Geld-Zahlungsmittel, das Guthaben ist eine sicherungspflichtige Einlage nach dem österreichischen Bankwesengesetz. Die Plastikkarten mit Rubbelfeld und Strichcode sind ohne Aktivierung an der Kasse wertlos und nach Bezahlung 36 Monate gültig. Dort steht auch, dass pro Einkauf tatsächlich nur eine Karte eingelöst werden kann. Nur: Weiß der Marktkauf-Kunde beim Kauf einer Gutscheinkarte, dass er ein Rechtsgeschäft mit einer Bank aus Österreich eingeht?

Anzeige

Für Thorsten Frühmark, Rechtsanwalt aus Rinteln, sind diese AGB seiner Meinung nach nicht haltbar: „Der Verbraucher muss nicht mit so einer Bedingung rechnen, daher spricht man von einer überraschenden Klausel im Vertragsrecht.“

Doch Klauseln hin oder her – vor dem Kauf einer Gutscheinkarte wird sich kaum jemand vielseitige Geschäftsbedingungen durchlesen und auf eventuelle Fallstricke achten. Oft genug kommt es vor, dass bei Kindergeburtstagen kleinere Gutscheinbeträge gewünscht und verschenkt werden und sich das Geburtstagskind einen großen Spielzeugwunsch erfüllen möchte. Wie im vorliegenden Fall.

Auf Anfrage beim Marktkauf Rinteln erklärt Sabrina Frisch vom Kassenbüro, die Beschränkung auf einen Gutschein pro Einkauf sei aufgrund einer internen Regelung bezüglich des Geldwäschegesetzes aktiviert gewesen. Als Alternative gibt es noch den klassischen Gutschein in Papierform, der ohne zwischengeschalteten Dienstleister direkt beim Marktkauf erworben werden könne. Doch inzwischen habe man die Einlösung auch mehrerer Gutscheinkarten beim gleichen Einkauf freigeschaltet, Fälle wie die der kleinen Emilia sollten sich also nicht wiederholen. Skurril bleibt es trotzdem: Ab einem Gutscheinwert von 100 Euro muss der Kunde ein besonderes Formular ausfüllen. Der Grund: Das Geldwäschegesetz.

Anzeige

Related posts

Cookie Einstellungen

Bitte treffen Sie eine Auswahl. Mehr über die einzelnen Optionen unter Help.

Eine Option wählen um fortzufahren

Ihre Auswahl wurde gespeichert

Hilfe

Hilfe

Um fortzufahren, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Hier finden Sie eine Erklärung der Optionen und deren Bedeutung.

  • Alle Cookies akzeptieren:
    Alle Cookies wie Analytics und Tracking-Cookies, z.B. zur Statistik und Besucherzählung.
  • Nur First-Party Cookies zulassen:
    Nur Cookies dieser Internetseite.
  • Keine Cookies zulassen:
    Keine Cookies, mit Ausnahme der technisch notwendigen.

Sie können weitere Informationen hier nachlesen: Datenschutzerklärung. Impressum

Zurück