(Rinteln) Die Stadtverwaltung informiert in einer Pressemitteilung darüber, dass Teilnehmer von Veranstaltungen eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus „FFP2“, „KN 95“ oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen müssen.
Dies gelte nach § 7b der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der seit dem 15. Januar 2022 gültigen Fassung. Für Kinder und Personen mit medizinischer Kontraindikation gelten Ausnahmen von der Tragepflicht.
Die Pflicht zum Tragen der Masken gilt auch auf den als „Spaziergängen“ und ähnlich bezeichneten Aktionen, die als Kritik an den Corona-Regelungen regelmäßig in Rinteln und Umgebung stattfinden und unter das Versammlungsrecht im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz fallen.
Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite des Landes Niedersachsen einsehbar. (pr)