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Hinweis der Stadt Rinteln: FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen

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(Rinteln) Die Stadtverwaltung informiert in einer Pressemitteilung darüber, dass Teilnehmer von Veranstaltungen eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus „FFP2“, „KN 95“ oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen müssen.

Dies gelte nach § 7b der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der seit dem 15. Januar 2022 gültigen Fassung. Für Kinder und Personen mit medizinischer Kontraindikation gelten Ausnahmen von der Tragepflicht.

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Die Pflicht zum Tragen der Masken gilt auch auf den als „Spaziergängen“ und ähnlich bezeichneten Aktionen, die als Kritik an den Corona-Regelungen regelmäßig in Rinteln und Umgebung stattfinden und unter das Versammlungsrecht im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz fallen.

Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite des Landes Niedersachsen einsehbar. (pr)

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