(Hohenrode) Am Sonntag, dem 10. Mai, fand ein Hinweisgeber im Naturschutzgebiet am Dobbelsteiner Weg in Hohenrode eine „Starrflügler Drohne“ der Marke „Parrot Disco“.
Diese ist von ihrem Nutzer offensichtlich über dem Naturschutzgebiet geflogen worden und geriet außer Kontrolle, so dass sie abstürzte. Die Polizei ermittelt nun wegen eines Verstoßes nach dem Luftverkehrsgesetz und dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz, da über Naturschutzgebieten nicht mit Drohnen geflogen werden darf, wenn dadurch „…das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile gefährdet oder gestört werden können. Dies gilt auch für Handlungen außerhalb des Naturschutzgebietes, die in das Gebiet hineinwirken können!“ (§ 24 NNatG).
Zudem brütet im dortigen Gebiet ein Seeadlerpärchen. Ermittlungen ergaben einen 56-jährigen Mann aus Hess. Oldendorf, der seine Drohne bereits als „abgestürzt“ gesucht hatte. Eine Auswertung der Speicherkarte ergab, dass die Drohne über Rumbeck und Hohenrode gestartet wurde und dann in Richtung Taubenberg flog. Dort ist nicht nur der Seeadler zu finden, sondern auch Uhus brüten dort, teilt die Polizei mit. Die Drohne unterlag zusätzlich auch noch einer Kennzeichnungspflicht, gegen die der Nutzer verstoßen hatte. (pr/Fotos: Polizei)