(Rinteln) Die SPD hat ein Thema ausgepackt, das bereits 2023 einmal in der Rintelner Politik diskutiert worden war und zu dem es jetzt neue Erkenntnisse vom Bundesverfassungsgericht gibt: Die „Tübinger Verpackungssteuer“.
Seit drei Jahren bezahlen Imbisse in Tübingen eine Abgabe an die Stadt. 20 Cent kostet ein Strohhalm oder Einweg-Besteck, 50 Cent ein Pizzakarton. Immer gedeckelt durch eine Obergrenze von 1,50 Euro pro Menu. Das Ziel war eine Reduzierung des Verpackungsmülls, hin zu Mehrwegprodukten. Geld für die städtische Kasse sollte damit auch verdient werden. Wie in einem Bericht der Tagesschau zu lesen ist, kommen dadurch 800.000 Euro pro Jahr an Einnahmen zustande.
Ganz aktuell bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer und erklärte sie mit dem Grundgesetz für vereinbar. Zuvor klagte die Betreiberin einer Schnellimbiss-Kette dagegen und verlor.
In dem Antrag weist die Fraktionsvorsitzende der SPD Rinteln, Astrid Teigeler-Tegtmeier, daraufhin, dass auch in Rinteln das „wilde Müllaufkommen“ von Verpackungen in vielen Stellen der Stadt sichtbar sei. Umweltfreundliches Handeln durch die Verwendung von Mehrwegbehältern sei „sicherlich im Sinne der Nachhaltigkeit“. Seit Anfang 2025 wird die Steuer auch in Konstanz erhoben. Nach dem Urteil, so Branchenkenner, dürften weitere Städte folgen. Möglicherweise auch Rinteln.

Laut eines Artikels des Magazins ÖkoTest bedauere man bei McDonalds die Gerichtsentscheidung. Für landesweit tätige Unternehmen seien kommunal individuelle Steuern nicht darstellbar, da sie zu Mehrbelastung und zusätzlicher Bürokratie führen würden, hieß es.
Eine Satzung zur Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer haben auch die Rintelner Interessen im Juni 2023 gefordert. In dem Antrag ging es auch um eine Kontrolle des geltenden Verpackungsrechts. Im Hinblick auf das seinerzeit noch offene Verfahren (aus diesem Grund wurde eine Entscheidung zunächst zurückgestellt) ist jetzt zumindest Rechtssicherheit hergestellt. Das Thema wird der Rat in einer Sondersitzung am 6. Februar 2025 diskutieren. Wie zu erwarten ist, empfiehlt die Verwaltung allerdings in der Beschlussvorlage, die Debatte aufgrund der Zuständigkeit an den Finanzausschuss zu verweisen, der am 5. März 2025 tagt.
(vu)