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In Engern blüht der Schilderwald: 57 Halteverbotszeichen im Gänsedorf

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In Engern herrscht mit Baubeginn auf der Steinberger Kreuzung am 20. März absolutes Halteverbot. Das wird durch insgesamt 57 Halteverbotsschilder auf rund 1,5 Kilometern Länge untermauert. Von Rinteln kommend in Richtung Ahe sind es 31 Schilder, die dem Verkehr „absolutes Halteverbot“ signalisieren, in der Gegenrichtung stehen 26. Sofern man sich angesichts der Menge nicht verzählt hat.

An Einmündungen (hier am Schildgraben) stehen immer zwei Halteverbotsschilder zur Beendigung und Wiederaufnahme der Halteverbotszone. Doch selbst danach hat man noch weitere Schilder mit Fortführung der Zone aufgestellt.

Während der Großbaustelle am Steinberger Kreuz wird Engern zur Umleitungsstrecke. Damit der Verkehr dort möglichst störungsfrei fließen kann, ist beschlossen worden, das Halten am Straßenrand der Berliner Straße für die Dauer der Baumaßnahme zu verbieten. Und damit es auch wirklich deutlich sichtbar wird, sind jetzt jede Menge Schilder im Ort aufgestellt. In der Straßenverkehrsordnung heißt das runde Zeichen mit dem roten Kreuz auf blauem Grund einfach nur „Zeichen 283“. Weiße Pfeile zeigen, je nach Richtung, Anfang oder Ende der Halteverbotszone an. Zwei gegenläufige Pfeile stehen für eine Fortsetzung.

Da die Gültigkeit eines solchen Schildes an Einmündungen endet, muss danach ein erneutes Schild für den Beginn des Halteverbots aufgestellt werden. An jeder Straßeneinmündung stehen also zwei solcher Schilder. Nur stehen sie dazwischen ebenfalls in großer Anzahl. Auch der Ortsbürgermeister im Gänsedorf, Dieter Horn, zeigt sich angesichts der Schilderfülle im Ort überrascht: „Ich hoffe ja, dass einige davon noch weggenommen werden.“ Aufgestellt wurden die Schilder, wie auch die Behelfsampeln auch von dem Unternehmen „BAS“ (Baustellen Absperr Service), das diese Tätigkeit für die Baufirma Oevermann übernimmt. Dort hat man auch eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragt, die von der Stadt Rinteln geprüft und erlassen werden muss. Die Anzahl von Schildern oder eine Obergrenze ist dort allerdings nicht festgelegt, das entscheidet der Antragsteller selbst, weiß Andreas Buchmeier vom Bauamt der Stadt Rinteln.

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Ein absolutes Halteverbot bringt auch Gewerbetreibende wie die Bäckereifiliale Bredow in Bedrängnis. Der morgendliche Halt zum Brötchen- und Kuchenkauf ist ab dem 20. März untersagt. „Das ist eine Katastrophe“, zeigt sich Inhaber Volker Bredow schockiert, „viele unserer Kunden halten morgens auf dem Weg zur Arbeit kurz an, bestellen ihr Brot und nehmen es nachmittags wieder mit. Wie soll das in Zukunft funktionieren?“ Er hatte bis zuletzt gehofft, man würde eine Lösung für die Gewerbetreibenden vor Ort finden und auch Bedenken bei der Bürgerversammlung in Engern geäußert. Jetzt hofft er auf eine Nachbesserung und ein Einlenken bei den Verantwortlichen: „Sonst drohen uns erhebliche Umsatzeinbußen.“ Bei der Stadt Rinteln zeigt man sich zuversichtlich, eine Lösung zu finden. Wie Andreas Buchmeier vom Bauamt mitteilte, wird es einen Vor-Ort-Termin mit dem Bäckerei-Inhaber geben. Dann wird entschieden; entweder ein eingeschränktes Halteverbot oder Parkerlaubnis auf dem Bürgersteig im Bereich der Bäckerei.

Nachtrag: Wie Andreas Buchmeier vom Bauamt der Stadt Rinteln nach einer Kontaktaufnahme mit der Firma „BAS“ mitteilte, ist diese Verkehrsschilddichte üblich. Gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) soll alle 30 bis 50 Meter ein solches Schild aufgestellt werden. Man bewege sich laut Aussage der Firma, so Buchmeier, im Bereich 50 Meter und damit im oberen Bereich der Abstände.

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