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In Restaurants und Kinos bleiben die Stühle leer: November-Lockdown beschlossen

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Es wird ein harter November in Deutschland. Der „Lockdown light“ oder „Wellenbrecher-Lockdown“, wie er zuletzt in den Medien genannt wurde, tritt bereits am 2. November in Kraft und gilt bis Monatsende. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen heute per Videokonferenz eine Reihe von Einschränkungen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen sollen.

Angela Merkel: 75 Prozent der Infektionen sind nicht mehr nachverfolgbar

Man müsse handeln, um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, erklärte die Kanzlerin in einer Pressekonferenz. Die Gesundheitsämter seien bei der Nachverfolgung an ihre Grenzen des Machbaren gekommen. Infektionsketten könnten nicht mehr verfolgt und so eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindert werden. „Die Kurve muss wieder abflachen, die Zahl der Neuinfektionen muss sich stabilisieren und dann sinken“, so Merkel. Dann könne die Nachverfolgbarkeit der Kontakte wieder sichergestellt werden. Für 75 Prozent der Infektionen wisse man nicht mehr, wo sie herkommen, sagte Merkel. Daher könne auch nicht mehr gesagt werden, dass bestimmte Bereiche keine Treiber des Infektionsgeschehens seien.

Es brauche eine „befristete Kraftanstrengung“ bis Ende November, so die Kanzlerin. Zwei Wochen nach Inkrafttreten sollen bei einem weiteren Treffen die Maßnahmen ausgewertet und gegebenenfalls angepasst werden. Eine Infektionsnachverfolgung soll wieder möglich sein. „Die Welle muss gebrochen werden“, so Merkel auf Nachfrage in der Pressekonferenz.

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Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einer „bitteren Pille“, warb aber fürs Durchhalten in der Bevölkerung: „Wir verordnen eine Vier-Wochen-Therapie.“ Die Priorität läge bei Wirtschaft, Schulen und Kita, sagte Söder angesichts der Maßgabe, die Einschränkungen dienten der Kontaktreduzierung auf.

Die Gastronomie, die mit Hygienekonzepten und Einschränkungen den Betrieb wieder aufgenommen hatte, muss erneut für vier Wochen schließen. (Archivfoto)

Vier-Wochen-Lockdown in Deutschland ab dem 2. November. Dies sind die Regelungen:

  • Es dürfen sich nur noch maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen.
  • Gastronomische Betriebe, Bars, Restaurants müssen bis Ende November schließen. Außer-Haus-Lieferungen und Essen zum Mitnehmen sind erlaubt. Kantinen dürfen geöffnet bleiben.
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings gilt eine Beschränkung von einem Kunden auf zehn Quadratmeter Ladenfläche. Es gelten die Hygienebestimmungen.
  • Messen, Schwimmbäder, Spaßbäder, Fitnessstudios, Kinos, Theater und Konzerthäuser müssen schließen. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Amateur- und Vereinssporttraining ist nicht erlaubt. Individualsport darf stattfinden. Gottesdienste dürfen stattfinden.
  • Tattoo- und Kosmetikstudios, sowie Massagepraxen müssen schließen. Physiotherapie und medizinisch notwendige Behandlungen bleiben erlaubt. Friseursalons dürfen mit den geltenden Hygienekonzepten weiterhin arbeiten.
  • Auf Besuche und Reisen soll verzichtet werden.
  • Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch für nicht-touristische Zwecke wie Dienstreisen ermöglicht werden.
  • Besuche in Senioren- und Pflegeheimen sollen möglich bleiben.
  • Profisport (Fußball-Bundesliga) findet wieder ohne Zuschauer statt.

Wirtschaftshilfen für betroffene Betriebe angekündigt

Die Regierung will von der Schließung betroffenen Betrieben mit „außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ unterstützen, sagte Merkel. Für Firmen bis 50 Mitarbeiter sollen bis zu 75 Prozent der Umsatzausfälle erstattet werden. Bei größeren Betrieben werden die Möglichkeiten im Rahmen der europarechtlich möglichen Bedingungen geprüft. Auch Solo-Selbstständige und Kulturschaffende sollen unterstützt werden. Das Finanzhilfen-Paket umfasst laut Söder 10 Milliarden Euro. Einzelheiten werden noch vorgestellt. (vu/SHG-Aktuell.de)

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