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Jahresschlussrechnung der Stadtwerke Rinteln: Preisbremsen kommen im März

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(Rinteln) In diesen Tagen kommt die Jahresschlussrechnung der Stadtwerke Rinteln für das Jahr 2022. Wie in jedem Jahr verrechnet das Versorgungsunternehmen auch diesmal das Guthaben bzw. die Restforderung der Jahresrechnung mit der anstehenden Abschlagszahlung für den Monat Februar 2023. Das Prozedere kennen die Stadtwerke-Kunden.

„Doch aufgrund der anstehenden Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme gibt es dieses Mal viele Fragen und ein leicht abweichendes Vorgehen“, erklärt Thomas Rinnebach, Vertriebsleiter der Stadtwerke Rinteln in einer Pressemitteilung. Die Kundenberatung bietet deshalb in der Zeit vom 23. Januar bis zum 2. Februar erweiterte Öffnungszeiten und eine Onlineterminbuchung an.

Erneuter Brief in wenigen Wochen

Für den Februar gilt einmalig ein Abschlag auf Basis der neuen Preise – ohne Berücksichtigung der Preisbremsen. „Das haben wir in der Jahresschlussrechnung transparent ausgewiesen“, betont Thomas Rinnebach . Schon im darauffolgenden Monat gelten dann die angekündigten Preisbremsen. Der Abschlagsbetrag für März wird daher besonders niedrig ausfallen, danach gilt für die verbleibenden Monate in 2023 der im erneuten Schreiben mitgeteilte neue Abschlag. Die genaue Höhe der Abschlagszahlungen inklusive Entlastungen werden die Stadtwerke im Februar genau berechnen und ihre Kunden im vorgenannten Schreiben informieren.

Preisbremsen greifen ab März

„Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis und etwas Geduld. Auf Grund der Kurzfristigkeit der von den Stadtwerken umzusetzenden gesetzlichen Änderungen, werden wir über die individuelle Entlastung aller Haushalte und die Höhe der Abschläge für das Jahr 2023 erst in einem Monat ganz genaue Angaben machen können“, ergänzt Ulrich Karl Geschäftsführer der Stadtwerke Rinteln GmbH.

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Hinweis: Kunden, die von den Stadtwerken ausschließlich Wasser beziehen, erhalten mit der Jahresrechnung im Februar ihre gültigen Abschläge für das Jahr 2023.

Wer Fragen zur Rechnung hat oder andere Anliegen klären möchte, erreicht den Kundenservice per Telefon oder E-Mail. Für alle, die einen Termin im Kundencenter benötigen, gibt es weiterhin die Möglichkeit, diesen auf der Homepage der Stadtwerke unter www.stadtwerke-rinteln.de zu buchen. „Zum Schutz aller ist bei Besuch unseres Kundencenters weiter eine Terminvereinbarung und das Tragen eines Mundschutzes erforderlich“, erklärt Rinnebach.

Formel für die „Bremsen“

So funktionieren die Preisbremsen: Beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Als Basis für die Prognose wird der Verbrauch aus dem Jahr 2021 herangezogen – das ist gesetzlich so vorgegeben. Die restlichen 20 Prozent werden zum regulären Preis abgerechnet. „In dieser Regelung liegt der Anreiz, weiter Energie einzusparen. Wer in diesem Jahr 20 Prozent weniger verbraucht als 2021, bezieht die gesamte Energiemenge zum gedeckelten Preis“, erläutert Thomas Rinnebach die Preisbremse. Gleiches gilt für Gas und Wärme: Beim Gas liegt der gedeckelte Preis bei 12 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern, bei der Wärme gilt eine Preisgrenze von 9,5 Cent pro Kilowattstunde brutto.

„Anreiz zum Sparen“

Wer sogar mehr als 20 Prozent Energie einspart, hat einen noch größeren Vorteil: Denn der staatliche Zuschuss erfolgt fix für 80 Prozent der prognostizierten Verbrauchsmenge. Liegt der tatsächliche Verbrauch darunter, wird der Zuschuss trotzdem vollständig gewährt. Wer zusätzlich Energie einspart, erhält wie immer eine entsprechende Rückzahlung mit der Jahresendabrechnung. „Das läuft für unsere Kunden quasi automatisch“, schließt Karl. (pr)

Info: In der Zeit vom 23. Januar bis 2. Februar gelten im Kundencenter verlängerte Öffnungszeiten. Diese sind

Montag bis Mittwoch von 7 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag von 7 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 7 Uhr bis 14 Uhr
Samstag von 8 Uhr bis 12 Uhr

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