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„Kein dienstliches Fehlverhalten vorzuwerfen“: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Superintendent zurückgewiesen

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(Krankenhagen) Vergangenen Monat haben wir über die Dienstaufsichtsbeschwerde von vier ehemaligen Vorstandsmitgliedern der Kirchengemeinde Krankenhagen gegen Superindendent Andreas Kühne-Glaser berichtet. Jetzt erreichte uns eine Stellungnahme von Pastor Dr. Johannes Neukirch, Pressesprecher der vom Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers:

„Vor kurzem haben ehemalige Mitglieder des Kirchenvorstands der Kirchengemeinde Krankenhagen in den Medien bekannt gemacht, dass sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Superintendent Andreas Kühne-Glaser eingereicht haben. Sie beziehen sich auf die Versetzung des Pfarrverwalters in Ausbildung, Tobias Roggenkamp, der von Ende 2017 bis September 2018 im Rahmen seiner Ausbildung zum Pfarrverwalter in der Kirchengemeinde Krankenhagen tätig war. Dessen Ausbildungsleitung im Landeskirchenamt hatte beschlossen, die Ausbildung in einer anderen Gemeinde fortzusetzen. Aus ihrer Sicht braucht Herr Roggenkamp für die noch zu lernenden Fähigkeiten in einer pfarramtsleitenden Funktion einen Pastor vor Ort, der die Ausbildung begleitet, so wie es in der Ausbildung von Vikarinnen und Vikaren selbstverständlich ist. Diese Voraussetzung ist in Krankenhagen nicht gegeben.

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In der Dienstaufsichtsbeschwerde werden Herrn Kühne-Glaser insbesondere sein Verhalten und verschiedene Äußerungen in den Auseinandersetzungen nach Bekanntwerden des Weggangs von Herrn Roggenkamp vorgeworfen. Außerdem wird bemängelt, dass die Ausbildung von Herrn Roggenkamp unzureichend begleitet worden sei.

Superintendent Andreas Kühne-Glaser. (Archivfoto)

In seiner Antwort hebt das Landeskirchenamt hervor, dass der Wechsel in eine andere Kirchengemeinden nicht von Herrn Kühne-Glaser, sondern vom Landeskirchenamt selbst veranlasst wurde. Das Landeskirchenamt erkenne das Engagement der Beschwerdeführerinnen und die Sorge um die weitere Entwicklung in der Kirchengemeinde Krankenhagen an. Das Landeskirchenamt hat die Vorwürfe in seiner Rechtsabteilung eingehend auf ihre dienstrechtliche Bedeutung hin geprüft und eine Stellungnahme von Superintendent Kühne-Glaser eingeholt. Als Ergebnis hat das Landeskirchenamt festgestellt, dass Herrn Kühne-Glaser kein dienstliches Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Daher wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen.“ (pr)

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