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„Keine Asylanten“ als Mieter? Wohnungsinserat von Heinrich Sasse sorgt für Diskussionen

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Vor einigen Tagen erhielt die heimische Presse per E-Mail einen Hinweis auf ein Wohnungsinserat bei „Immobiliensout 24“ und einen zugehörigen Zeitungsartikel bei der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). In der Annonce wurde eine Wohnung im Osnabrücker Stadtteil Schinkel angeboten: Ein Zimmer im 3. Obergeschoss, Küche und Bad. „Nur seriöse Mieter, für Single, gern älter“ ist in der Überschrift zu lesen. Und voran als Stein des Anstoßes für heftige Diskussionen im Netz der Zusatz „Keine Asylanten!“. Vermieter und Inserent ist der in Rinteln ansässige Rechtsanwalt und Ratsherr für die WGS, Heinrich Sasse.

Wie die Autorin Corinna Berghahn im Zeitungsartikel aufgreift, verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahr 2006, dass Hautfarbe oder die ethnische Herkunft bei der Mieterauswahl eine Rolle spielen. Laut Christopher Cheeseman vom Osnabrücker Zentrum für Flüchtlinge, dem „Exilverein“, handele es sich dabei um Diskriminierung. Diese sei „auf dem Wohnungsmarkt kein Einzelfall“, sagte er gegenüber der NOZ. Auf unsere schriftliche Anfrage hin wollte sich Sasse nicht zu der Wohnungsanzeige äußern. Nur soviel: „Dazu gebe ich keinen Kommentar ab.“ In den sozialen Netzwerken wird unterdessen eifrig über das Wohnungsinserat diskutiert. Manche vermuten „Wahlkampf“ dahinter, andere kritisieren Sasse für das Inserat. Wiederum andere Stimmen pflichten dem Rintelner Rechtsanwalt bei, ein Vermieter dürfe sich seine Mieter aussuchen. Auf der Facebook-Seite der Neuen Osnabrücker Zeitung wurde der Beitrag bereits dutzendfach geteilt und hunderte Male kommentiert.

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Heinrich Sasse. (Archivfoto)

Auf „Mietrecht.org“, dem Mietrecht-Portal für Mieter und Vermieter, wird darauf hingewiesen, dass Vermieter Ausländer nicht pauschal als Mieter ablehnen dürfen. Kann eine Diskriminierung nachgewiesen werden, so könne dies für den Vermieter teuer werden, da man bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot auf Schadenersatz und Entschädigung klagen kann.

Die ursprüngliche Anzeige ist inzwischen nicht mehr auf dem Immobilienportal zu finden. Die Wohnung, soviel ist dem Vermieter zu entlocken, wird aller Voraussicht an eine Empfängerin von Grundsicherung vermietet – vorbehaltlich der Zustimmung durch die zuständigen Behörden. Beim Ausfüllen der nötigen Formulare, so Sasse, war er der künftigen Mieterin behilflich.

 

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