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Keine Klassenfahrten bis Ende Januar, Elternabende möglichst online: Dies gilt ab 24.11. an Schulen in Niedersachsen

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(Niedersachsen) Ab morgen, 24. November, gelten in niedersächsischen Schulen neue Regelungen. Die Landesregierung hat diese und weitere Änderungen der Corona-Verordnung heute bekannt gegeben.

Maskenpflicht auch für Klassen 1 und 2

Für Schüler der Klassen 1 und 2 gilt wieder Maskenpflicht im Unterricht und im Schulgebäude. Während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht kann die Maske abgelegt werden. Auf regelmäßige „Maskenpausen“ etwa alle 20 Minuten ist zu achten. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen sind vorzunehmen. Grundsätzlich gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.

Testungen plus „ABIT“ – weniger Quarantäne notwendig

Das Testkonzept – dreimal in der Schulwoche zu Hause – wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens“ (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe – auch vollständig Geimpfte und Genesene – fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne“ zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden – Verschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.

3G am Arbeitsplatz

Das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein (3G). Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.

Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich erledigt werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.

Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Genesene können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen. Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. Bei Abfragen und Kontrollen sind hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.

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Klassenfahrten und Ausflüge

Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten ist eine kurzfristige Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.

Schulveranstaltungen

Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich, allerdings ohne externe Besucher. Das gilt auch für Erziehungsberechtigte.

Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregeln.

Dazu wird Kultusminister Tonne zitiert: „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe. Meinem Respekt können sich die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte ebenso sicher sein wie meiner Unterstützung. Allen ist klar, dass es zur Sicherung des Präsenzbetriebes großer Anstrengungen bedarf. Diese Anstrengungen sind aber zwingend notwendig: Mehr denn je geht es um die Kinder und Jugendlichen!“

(Quelle: Nds. Staatskanzlei)

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