(Rinteln) Die Fortbewegung in der Rintelner Fußgängerzone ist ein heiß diskutiertes Thema in der Öffentlichkeit.
So mancher Beobachter fragt sich angesichts der Fülle an Fortbewegungsmitteln manchmal, ob es nicht sogar eine herkömmliche Straße mit Durchgangsverkehr sei, so oft werden LKW, Autos, Roller, E-Scooter und ähnliche Gefährte in der Klosterstraße und Weserstraße gesichtet. Kontrollen hingegen, so ist aus dem Stadtgespräch zu vernehmen, fänden gefühlt nicht statt.
Die Wählergemeinschaft (WGS) unter Vorsitz von Heinrich Sasse möchte das Thema nun im Rat disktutieren und hat daher einen Antrag auf Fahrverbot von Fahrrädern und E-Scootern in der Rintelner Fußgängerzone gestellt. „Schnellstens“, solle dies geschehen und falls sich keine Mehrheit für das absolute Fahrverbot finden sollte, beantragt die WGS ein Fahrverbot auf Zeit: „Maximal 4 Stunden während fußgängerarmer Zeiten“. Generell verboten werden soll das Fahren jedoch für E-Scooter.

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist in Rintelns Fußgängerzone ein sicherer Verkehr für Fußgänger nicht möglich“, begründet Sasse den Antrag. Benutzer von Fahrrädern und E-Scootern würden, ohne abzusteigen, durch die Fußgängerzone fahren. „Nicht selten mit einer die Sicherheit der Fußgänger gefährdenden Geschwindigkeit“. Die Beschilderung eingangs der Fußgängerzone, die Fahrradfahren nur im Schritttempo erlaubt, werde „kaum beachtet“, so der WGS-Fraktionschef.
Weiter führt Sasse aus: „Die Fußgängerzone wurde von der Stadt Rinteln geschaffen für Fußgänger und deren sichere Nutzung der gesamten Fußgängerzone. Sie wurde nicht geschaffen als Rennstrecke für Fahrräder und Elektromobile.“

Bemerkenswert sei laut Sasse, dass selbst das aktuelle Radverkehrskonzept für Rinteln ein erhöhtes Schutzbedürfnis für Fußgänger anerkenne und ausdrücklich die Möglichkeit einer nur auf wenige Stunden am Tag zeitlich begrenzten Fahrerlaubnis für Fahrräder erwähne.

Abschließend teilt Sasse mit: „Rintelns Inklusionsrat wie auch der Seniorenbeirat haben zutreffend darauf verwiesen, dass der jetzige Zustand für ältere Menschen und Behinderte nicht zumutbar ist. Fußgänger dürfen in Rintelns Fußgängerzone nicht zu ´Randfiguren´ werden!“