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Künftige Nutzung des Weseranger-Areals: Interessenten bei Infotermin im Rathaus

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Wie bereits auf diesen Seiten berichtet, plant die Stadt die Verpachtung von 16.871 Quadratmetern Grundstücksfläche am Weseranger. Im Vorfeld gab es Kritik für die kurze Ausschreibungsfrist, die Stadt lenkte ein und verlängerte die Frist zur Abgabe von Angeboten mit einem Nutzungskonzept bis zum 1. März 2019 und kündigte ein Informationsgespräch für interessierte Bewerber an. Vertreter der Stadtverwaltung (Bürgermeister Thomas Priemer, Stadtjurist Dr. Joachim Steinbeck, Bauamtsleiter Andreas Wendt und Sachbearbeiter Uwe Sievert) und einige Interessenten (Biergarten-Betreiber Wolfgang Arndt, Schausteller Marlon Klaasen, Piergiulio Ruhe von der Firma WARU, Doktorsee-Geschäftsführer Uwe Deppe und Arif Sanal von der Bodega) trafen sich in dieser Woche zur Klärung weiterer Fragen im Rathaus.

Dabei gab die Stadtverwaltung Details bekannt, die mögliche Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet betreffen. Wie den bisherigen Informationen von unterer Wasserbehörde und Schifffahrtsamt zu entnehmen sei, dürften auf dem Areal beispielsweise keine beweglichen Gegenstände gelagert werden, die bei einem Hochwasser weggeschwemmt und dann möglicherweise in anderen Orten wieder an Land gespült werden. Auch dürfen feste Einbauten den Zulauf und Ablauf des Hochwassers nicht behindern. Das Hochwasser würde sonst durch Verdrängung möglicherweise an anderer Stelle zu Tage treten. Möglicherweise sei es auch erforderlich, dass der verbaute Raum durch die Schaffung einer Ausgleichsfläche an anderer Stelle kompensiert werden müsse.

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Panorama-Ansicht mit Blick auf Festwiese und Wohnmobilstellplatz.

Der beliebte Wohnmobilstellplatz muss erhalten bleiben, ging aus dem Infotermin ebenfalls hervor. Ob der neue Betreiber dann allerdings eine geänderte Aufteilung der Flächen vornehmen würde und möglicherweise Eintritt verlangen würde, bliebe diesem selbst überlassen. Ebenso wird die Gesamtfläche, bestehend aus Biergarten, Festplatz, Kleingartenanlage und Bouleplatz nur gemeinsam verpachtet, eine Unterverpachtung sei allerdings möglich, hieß es.

Klargestellt wurde seitens der Stadtverwaltung ebenfalls, dass es sich hierbei um eine Verpachtung nach Privatrecht handelt. Das Verfahren unterliege dadurch weder öffentlichem Recht, noch käme hier ein gesetzliches Vergaberechtsverfahren zur Anwendung. Die Anforderungen an die Bewerber bestünden darin, darzulegen, wie diese sich die Nutzung und Gestaltung der freien Flächen vorstellten. Das Mindestgebot einer Jahrespacht von 20.000 Euro resultiere aus der künftigen, wirtschaftlichen Nutzung des Areals. Nutzungskonzept und Angebot fließen beide in die Entscheidungsfindung über den Zuschlag ein; eine feste Abstufung, welche Kriterien mehr Gewicht hätten, gäbe es nicht. Die Stadtverwaltung überließ es der Kreativität der Interessenten, sich Ideen zu überlegen, was Rinteln an dieser Stelle gut vertragen könnte. In der Ausschreibung heißt es „die Gesamtfläche ist mit dem Ziel weiter zu entwickeln, die Lebensqualität und das Freizeitangebot, insbesondere für Familien, zu steigern“. Bei Genehmigungsfragen bestünde darüber hinaus die Bereitschaft der Verwaltung, mögliche Ideen bereits im Vorfeld auf ihre Machbarkeit prüfen zu lassen, damit die Interessenten klären können, ob ihre Vorhaben auch in die Tat umgesetzt werden können.

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