(Landkreis / Rinteln) Die Berichterstattung über die neue Beschilderung am Schulhof der IGS und des Gymnasiums Rinteln sorgte für eine Welle an Diskussionen.
Unter anderem die streng ausgelegten Nutzungsvorschriften mit Spielplatzverbot am Sonntag lösten Empörung und Unverständnis in der Öffentlichkeit aus.
Nun hat die Pressestelle des Landkreises Schaumburg mitgeteilt, dass nachgebessert worden sei: „Nach näherer Erörterung der konkreten Situation mit der Stadt Rinteln und einer nochmaligen Bewertung der Anwohnersituation werden nunmehr folgende Regelungen für angemessen und vertretbar gehalten, die sich demnächst auf einem neuen Schild am Schulhof wiederfinden werden“.
Landkreis: Neue Regelungen sind „angemessen und vertretbar“
Eine Nutzung des Schulhofes ist außerhalb der Schulzeiten bis 20.00 Uhr möglich, zum Schutz der Anwohner ist grundsätzlich jedoch jeglicher Lärm zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen ist eine Nutzung des Schulhofes in den Zeiten von 9.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr gestattet. Jeweils „auf eigene Gefahr“, wie der Landkreis betont.
Doch „ein Betretungsverbot besteht grundsätzlich in dem Zeitraum zwischen 20.00 und 6.00 Uhr“, so heißt es weiter. Spaziergänge, abendliche Basketballspiele im Hochsommer und Entspannen auf den Sitzbänken bleiben in dieser Zeit weiterhin verboten. Davon sind kulturelle und Sportveranstaltungen ausgenommen.
Der geänderte Text soll sicherstellen, dass der Zugang zur Skateranlage über den Schulhof erfolgen kann. „Damit wird der Wunsch verschiedener Beteiligter aufgegriffen“, so der Landkreis weiter. Die Neuregelung tritt mit Aufstellen des neuen Schildes in Kraft. Es wird derzeit noch angefertigt.
Nachfolgend der neue Text des Schulhof-Schildes im Original:
„Das Betreten des Schulhofes des Gymnasiums Ernestinum Rinteln und der IGS Rinteln und die Benutzung seiner Einrichtungen ist während des Unterrichts nur den Schülerinnen und Schülern sowie den Bediensteten der Schule erlaubt.
Eine Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten erfolgt auf eigene Gefahr.
Eine Nutzung des Schulhofes nach 20.00 Uhr ist nicht gestattet.
Grundsätzlich ist jeglicher Lärm zum Schutz der Anwohner zu unterlassen.
Das Betreten des Schulhofes ist in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind der direkte Zugang zu den angrenzenden Gebäuden und Sportanlagen sowie zu Kultur- und Sportveranstattungen.
An Sonn- und Feiertagen erfolgt eine Nutzung des Schulhofes auf eigene Gefahr. Sie ist auf die Zeiten von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr begrenzt.
Der Schulhof, die Spielfelder und die Geräte sind pfleglich zu behandeln.“
(pr, vu)