(Rinteln) „Einst hatten wir stadtbildprägende Gebäude wie das Schefflersche Haus und die Schaumburger Zeitung, jetzt haben wir nichts“. RI-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser war der einzige, der sich jetzt im Rat zu seinem Antrag auf einen Sachstandsbericht zur „Baulücke“ in der Klosterstraße äußerte.
Dabei, so Neuhäuser, habe man einmütig eine Erhaltungssatzung beschlossen, um Gebäude erhalten zu können, die nicht unter den Denkmalschutz fallen – aber prägend fürs Stadtbild seien. „Ohne rechtliche Not“ seien diese Häuser abgerissen worden, es habe „nicht schnell genug gehen können“. Jetzt habe man „diese Tiefe Wunde in der Stadt“, „plus einer großen Bitumen-Zunge“ (gemeint ist die Asphaltschicht, die als Zufahrt zur Baustelle aufgetragen worden war – Anm. d. Red.) Seitdem gebe es „krampfhafte Versuche, Stadtgestaltung zu machen“, mit „bunten Bildchen an einem Bauzaun“.

Rückgängig machen könne man den Abriss nicht, es gebe weder eine Reset-Taste noch einen magischen Harry-Potter-Zauber, bedauerte Neuhäuser, jedoch werde man an die Verwaltung appellieren, bei künftigen Vorhaben in der Innenstadt die Reihenfolge einzuhalten so dass man zumindest sicher sein könne, dass dort auch gebaut werde. „Man muss nicht eine Abbruchgenehmigung erteilen, wenn man nur in einer Glaskugel die Sicherheit hat, das hinterher etwas dabei herauskommt“.
Video: Eine Momentaufnahme der Abrissarbeiten in der Klosterstraße (Februar 2022)
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Die Verwaltung stellte zuvor in den Beschlussunterlagen dar, dass es keine Dialysepraxis im Erdgeschoss des geplanen Neubaus geben wird: „Bedauerlicherweise hat die Praxis von der Ansiedlung zwischenzeitlich Abstand genommen.“ Die Belegung des Erdgeschosses sei wesentliche Voraussetzung für den Baubeginn. Es würden daher „intensive Gespräche mit potenziellen Interessenten geführt“ mit dem Ziel, passenden Ersatz zu finden. Die Lösung solle sowohl den Bedürfnissen der Stadt Rinteln als auch den Anforderungen des Projekts gerecht werden. Dazu sei eine breite Unterstützung auf politischer Ebene hilfreich.
Ein Baugebot, wonach der Investor verpflichtet werden sollte, innerhalb einer Frist mit dem Bau zu beginnen, will die Verwaltung jedoch nicht erlassen. Neuhäuser kündigte jedoch an, das Thema weiter im Blick behalten zu wollen, sollte sich künftig in der Klosterstraße nichts tun.
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