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Lockerungen in Schaumburg: Einzelhandel und Außengastronomie ab sofort ohne Testpflicht möglich

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(Landkreis) Ab heute, 2. Juni 2021, gilt im Landkreis Schaumburg der Zustand einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. Bereits am morgigen Donnerstag gilt sogar eine stabile Inzidenz von 35. Das hat die Kreisverwaltung gestern und vorgestern per jeweiliger Allgemeinverfügung verkündet.

Bereits ab heute gelten weitreichende Lockerungen:

Ab heute können Kitas und Schulen in Schaumburg wieder in den Normalbetrieb (Szenario A) zurückkehren. Je nach Schule wird unterschiedlich davon Gebrauch gemacht. Manche Schule wechselt ab der nächsten Woche. Es bleibt bei der Testpflicht (2x pro Woche) für Schüler, Lehrer und Personal.

Private Treffen sind ab sofort mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten möglich. Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt.

Im Einzelhandel ist ab heute Einkaufen ohne Test möglich. Unter einer Inzidenz von 35 fällt die Zugangsbeschränkung weg. Für Baumärkte entfällt die Testpflicht.

In der Außengastronomie entfällt ab heute die Testpflicht. Im Innenbereich darf die Gastronomie wieder öffnen (heute mit Testpflicht, morgen ohne Testung).

Auch Discotheken, Bars und Clubs dürfen wieder öffnen (Testpflicht, 50% Kapazität).

Kinos und Theater dürfen öffnen, hier entfällt die Testpflicht unter einer Inzidenz von 35, am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.

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Museen und Galerien dürfen ohne Testpflicht öffnen, unter einer Inzidenz von 35 entfällt die Kapazitätsbeschränkung.

Fitnessstudios dürfen mit Hygienekonzept arbeiten.

Schwimmbäder dürfen mit Hygienekonzept öffnen.

Auch Jahrmärkte sind mit Maske und Hygienekonzept wieder erlaubt.

Alle Änderungen im Stufenplan HIER:

>>> DOWNLOAD: Stufenplan der Niedersächsischen Landesregierung: 083 – Anlage – Stufenplan ab 31-05-2021 (697 kB).

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