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Maskenpflicht beim Einkaufen entfällt: Ab Sonntag gelten in Niedersachsen neue Corona-Regeln

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(Niedersachsen) Ab Sonntag, 3. April, sind auch in Niedersachsen die Corona-Übergangsregelungen Geschichte. Dann gelten gemäß Infektionsschutzgesetz des Bundes nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten.

Das Land hat dazu heute eine neue, kürzere Corona-Verordnung veröffentlicht.

Eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht dann nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen und dem öffentlichen Personennahverkehr.

Ein negativer Corona-Test wird benötigt bei Zugang in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen, Kitas und Justizvollzugsanstalten.

Nach den Osterferien gilt in den Schulen in Niedersachsen für die Zeit vom 20. bis 29. April eine tägliche Testpflicht. Die Maskenpflicht entfällt allerdings. Schüler können die Maske dennoch weiterhin freiwillig tragen.

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Die niedersächsische Landesregierung weist darauf hin, dass beispielsweise im Einzelhandel, Kinos, Gaststätten, sowie bei Veranstaltungen weiterhin im Rahmen des Hausrechts eine Maskenpflicht oder eine 3G-Regel angewendet werden kann. Auch bei Feiern und Zusammenkünften gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Unter dem Motto „Weiter gemeinsam gegen Corona“ wird jedoch appelliert, in den nächsten Wochen mit Augenmaß zu feiern und die fortbestehenden Testangebote vor und nach Treffen mit vielen Menschen zu nutzen.

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Als allgemeine Verhaltensempfehlung wird in der neuen Corona-Verordnung angeführt:

„Allen Personen wird empfohlen, eigenverantwortlich

  • eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen zu tragen,
  • einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu ergreifen und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften.“
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