(Rinteln) Durch aufmerksame Zeugen ist der Polizei am Freitagabend, dem 11.11.22, ein augenscheinlich alkoholisierter Autofahrer gemeldet worden.
Der 46-jährige Fahrer aus Rinteln ist schließlich durch Polizeibeamte an seiner Wohnanschrift angetroffen worden. Ein Atemalkoholtest hat einen Wert von 3,49 Promille ergeben. Daraufhin wurde der Führerschein des Fahrers beschlagnahmt.
E-Scooter ohne Versicherung
Am Samstagmittag, dem 12.11.22, haben Polizeibeamte einen 19-jährigen aus Rinteln auf seinem E-Scooter kontrolliert. Hierbei ist festgestellt worden, dass der E-Scooter nicht versichert gewesen ist. Ein entsprechendes Strafverfahren ist gegen den Fahrzeugführer eingeleitet worden.
Unter Drogeneinfluss auf E-Scooter unterwegs
Ebenfalls am Samstagmittag ist ein 21-jähriger aus Rinteln auf seinem E-Scooter kontrolliert worden. Vor Ort haben sich Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel ergeben. Ein freiwilliger Test hat diesen Verdacht bestätigt. Der 21-Jährige muss sich nun wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass E-Scooter bzw. Elektrokleinstfahrzeuge nicht unter der Beeinflussung von Betäubungsmitteln geführt werden dürfen. Es gelten zudem dieselben Alkoholgrenzen wie für Kraftfahrzeugführer. Für Fahranfänger bzw. unter 21-Jährige gilt die „0,00 Promille-Grenze“.