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Möllenbeck: 650 Meter Radweg in Aussicht

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Gute Nachrichten für Radfahrer, sofern Fördermittel zur Verfügung stehen werden: Entlang der Straße „Am Kloster“ in Möllenbeck ist der Bau eines Radwegs als Anbindung des Klosters Möllenbeck an den Weserradweg geplant. Darüber soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau- und Stadtentwicklung am 04.11. beraten werden.

Auf einer Länge von rund 650 Metern, überwiegend westlich der Straße „Am Kloster“, soll ein sogenannter Zweirichtungsradweg in einer mittleren Breite von ca. 2,50 Metern entstehen. Die Oberfläche des Radweges soll innerorts als Betonsteinpflaster und außerorts als Betondecke ausgebildet werden. Der für die Maßnahme erforderliche Grunderwerb ist bereits getätigt worden.

Für das Bauvorhaben stehen Planungskosten in Höhe von 20.000 Euro im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Im Investitionsplan für das Jahr 2016 ist ein Betrag in Höhe von 125.000 Euro für die Durchführung der Baumaßnahme vorgesehen. Das Projekt soll realisiert werden, sofern Fördermittel bewilligt werden.

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Wie es in dem Beschlussvorschlag für die Bauausschussitzung heißt, habe das Amt für regionale Landentwicklung Leine-Weser (ArL) Ende September diesen Jahres entgegen ursprünglicher Information mitgeteilt, dass gegebenenfalls noch Fördermittel für das Bauvorhaben im Jahr 2016 zur Verfügung stehen. Daraufhin ist seitens der Stadt Rinteln umgehend ein entsprechender Förderantrag zum Stichtag 30.09.2015 gestellt worden.

Sollte dem Antrag stattgegeben werden, ist gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) mit einer Förderung in Höhe von 50 % der Bruttokosten der Baumaßnahme zu rechnen. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid liegt zur Zeit noch nicht vor. In Zusammenhang mit der Antragstellung sind die auf einer vorläufigen Kostenschätzung aus dem Jahr 2014 beruhenden vorstehend genannten Beträge für Planungs- und Baukosten den aktuellen Verhältnissen angepasst worden. Die Planungskosten werden nach heutigen Erkenntnissen voraussichtlich ca. 27.700 Euro und die Baukosten voraussichtlich ca. 178.500 Euro betragen. Diese Beträge sind in den Förderantrag eingeflossen und bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.

Das Bauvorhaben soll, wie bereits erwähnt, nur durchgeführt werden, wenn dafür Fördermittel zur Verfügung stehen. Voraussichtlich kann im Haushaltsjahr 2015 aufgrund der noch ausstehenden Förderzusage kein Auftrag für die Erstellung der Planungsunterlagen erteilt werden.
Der im Haushaltsplan 2015 bereitgestellte Betrag für Planungskosten wird daher nicht in Anspruch genommen. Im Haushaltsjahr 2016 sind aus diesem Grund sowohl die Planungskosten in Höhe
von 27.700 Euro als auch die Baukosten in Höhe von 178.500 Euro zu veranschlagen. Die beantragten Fördermittel in Höhe von ca. 103.100 Euro sind als Einnahme anzusetzen.

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