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Möllenbeck: Hundekot hält Ortsrat in Atem

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(Möllenbeck) Das Thema Hundekot beschäftigte den Möllenbecker Ortsrat in seiner ersten Sitzung des Jahres. Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner sorgen nicht nur in Möllenbeck regelmäßig für Gesprächsstoff. Hunde, die ihr großes Geschäft mitten auf Gehwegen oder Spielplätzen verrichten und deren Besitzer, die den Kot nicht entfernen, bieten häufig Anlass zu hitzigen Diskussionen.

Im Klosterdorf sind daher vor einigen Wochen auf Initiative des Ortrats vier Hundekotbeutelspender aufgestellt worden. Statt die „Tretminen“ einfach liegen zu lassen, sollen Bürger das Geschäft der Hunde aufsammeln und ordnungsgemäß entsorgen. Ortsbürgermeister Thorsten Frühmark (CDU) riskierte einen Blick in öffentliche Mülleimer und stellte fest, dass die Beutel auch genutzt werden. „Ob da allerdings Hundekot drin ist, habe ich natürlich nicht nachgeprüft“, merkte er schmunzelnd an. Der Antrag, wonach alle Hundebesitzer in Möllenbeck angeschrieben und auf die geltenden Vorschriften und Bußgelder bei Verunreinigung von öffentlichen Plätzen durch Hundekot hingeweisen werden sollen, kann allerdings nicht umgesetzt werden: Der Datenschutz lässt grüßen.

Ein Tütenspender für Hundekotbeutel, hier an der Hildburgstraße in Möllenbeck.

Reinhold Kölling (SPD) plädierte ohnehin dafür, zunächst einmal abzuwarten bis alle Tütenspender aufgestellt seien, bevor man „Drohbriefe loslässt“: „Wir müssen die Leute für das Thema sensibilisieren, das Gute im Menschen wird siegen!“ Das Thema beschäftigte auch die Anwohner in der anschließenden Fragestunde. Die Verwaltung solle Stichproben durchführen, ob auch alle Hunde in Möllenbeck ordnungsgemäß angemeldet seien, so ein Vorschlag. Bis dahin sollen es zunächst einmal weitere Tütenspender richten. Zu den bestehenden vier kommen künftig drei hinzu: Am Forstweg, am Weideweg und an der Neuen Straße, jeweils mit Mülleimer. Abschließend blieb noch der Wunsch, die Presse möge auf die möglichen Folgen für Hundebesitzer hinweisen. Das tun wir hiermit:

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Die Stadt Rinteln hat bereits mehrfach, darunter auch im Jahr 2003, in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass nach der Verordnung zur allgemeinen Gefahrenabwehr die Tierhalter verpflichtet sind, Verunreinigungen durch die Hunde auf den Fußgängern vorbehaltenen Flächen und Grünanlagen zu beseitigen. Spielplätze und Sandkästen sind demnach für Hunde tabu. „Durch Hundekot entstehen hier besondere Gefahren für Kleinkinder. Deshalb lässt die Stadtverwaltung in jedem Jahr den Sand auf den Spielplätzen austauschen; eine Maßnahme die viel Zeit und Steuergelder kostet. Eine Maßnahme die nicht nötig wäre, wenn jeder Tierhalter verantwortungsbewusst handeln würde“, schrieb die Stadtverwaltung damals. Weiter zitieren wir aus der Mitteilung:

Ich zahle doch Hundesteuer“ ist das Argument, mit dem uneinsichtige Zeitgenossen nach einer Rechtfertigung suchen. Dazu heißt es aus dem Rathaus: „Der beglichene Steuerbescheid ist keine Lizenz zum Häufchenmachen!“ Für die Nichtbeseitigung von Hundekot hat der Gesetzgeber Geldbußen vorgesehen. Ein nicht beseitigter Hundehaufen kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Wer erwischt wird, dem droht ein saftiges Bußgeld. (Dieses kann in Niedersachsen laut Bußgeldkatalog 50 bis 100 Euro betragen, unabhängig davon können Städte und Gemeinden davon abweichende Bußgelder verhängen – Anm. d. Red.)

Der Wunsch nach Bestrafung von „Hundekotsündern“ ist verständlich, die Umsetzung in der Praxis gestaltet sich aber eher schwierig. Wie aus dem Ordnungsamt zu erfahren war, wenden sich zwar Bürger mit diesem Anliegen an die Stadtverwaltung, allerdings müsse man den „Täter“ schon auf frischer Tat ertappen. Und das sei nur in den seltensten Fällen möglich. Insofern dürfte sich die Zahl der verhängten Geldstrafen auf einem eher niedrigen Niveau bewegen.

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