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Muss die Ratssitzung wiederholt werden? Hybride Teilnahmemöglichkeit war nicht allen Ratsmitgliedern bekannt

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(Rinteln) Der Ratsvorsitzende Gerald Sümenicht war auf der Ratssitzung am vergangenen Donnertag hybrid beteiligt, das heißt, er war online zugeschaltet und konnte sich auch an der Ratssitzung mit Beiträgen und seiner Stimme beteiligen und abstimmen.

Diese Möglichkeit war jedoch nicht allen Fraktionen bekannt, so dass bei der CDU vier Mitglieder aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen fehlten. Bei Vorliegen der Information, dass die technischen Voraussetzungen für eine hybride Teilnahme vorliegen, hätten sie daran teilnehmen können, kritisiert Veit Rauch als Fraktionsvorsitzender der CDU. Sein Sachstand bis zur Sitzung: Die Technik ist da, funktioniert jedoch noch nicht uneingeschränkt. Die CDU habe keine Information aus dem Rathaus erhalten, dass die Möglichkeit nun gegeben sei.

Anders offensichtlich bei der SPD, für die Gerald Sümenicht hybrid teilnahm. Rauch und die CDU haben bereits die Kommunalaufsicht des Landkreises Schaumburg eingeschaltet und um Auskunft gebeten. Rauch weiter: „Die CDU-Fraktion ist sich bewusst, dass bei einer möglicherweise nicht rechtskonform stattgefundenen Ratssitzung die gefassten Beschlüsse keine Wirksamkeit entfalten können!“

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Gerald Sümenicht war der Ratssitzung hybrid beigeschaltet. Eine Möglichkeit, von der die CDU und die Fraktion RI nichts wussten.

In gleicher Form kritisiert auch Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser die Sitzung und fragt bei Bürgermeisterin Andrea Lange nach: „…im Nachgang zur gestrigen Ratssitzung bitte ich Sie herzlich zu prüfen, ob Sie gegen sämtliche Beschlüsse des gestrigen Abends Einspruch (…) einlegen und die Ratssitzung möglichst kurzfristig neu durchführen werden!“ Die singuläre Teilnahmemöglichkeit eines einzelnen verhinderten Ratsmitglieds und der faktische Ausschluss der anderen verhinderten Ratsmitglieder mache die gefassten Beschlüsse seines Erachtens nach rechtswidrig.

Prof. Dr. Neuhäuser hält aufgrund der Tatsache, dass auch außenwirksame und klagegeneigte Gegenstände beraten und entschieden wurden, eine Wiederholung für unabdingbar. Und Neuhäuser stellt weiter fest, dass die Sitzungsleitung weiterhin bei Gerald Sümenicht gelegen hätte. (ot)

 

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