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NABU bezweifelt Rechtmäßigkeit der Abholzung

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Die jüngsten forstlichen Maßnahmen im Bereich des Naturschutzgebietes „Kamm des Wesergebirges“ werden seitens der NABU-Gruppe Rinteln in ihrer Rechtmäßigkeit bezweifelt. „Ehrenamtliche Naturschützer haben bei mehreren Begehungen festgestellt, dass der Holzeinschlag im Naturschutzgebiet von behördlicher Seite zu prüfen ist“, so der Rintelner NABU-Vorsitzende Dr. Nick Büscher. Aus diesem Grunde habe man die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises informiert.

Vor dem Hintergrund der behördlichen Prüfung weist Dr. Büscher darauf hin, dass bereits vor einigen Jahren der Holzeinschlag Anlass eines Ortstermins zwischen Forstamt Hessisch Oldendorf, Unterer Naturschutzbehörde und NABU war. Auch damals waren die ehrenamtlichen Naturschützer mit der Massivität des Holzeinschlages in den „Luhdener Klippen“ nicht einverstanden. Damals habe man die Naturschützer seitens des Forstamtes und der Naturschutzbehörde vertröstet.

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„Bereits damals wurden verhältnismäßig viele Altbäume und potenzielle Habitatbäume entnommen“, so Dr. Büscher. Der NABU weist darauf hin, dass es sich nicht nur um ein Naturschutzgebiet, sondern um Bestandteil des „Fauna-Flora-Habitat“ (FFH)-Gebietes 112 „Wesergebirge, Süntel, Deister“ handelt und ein Verschlechterungsverbot gelte. Ziel des FFH-Gebietes ist es, eine positiven Erhaltungszustand der zu schützenden Waldbiotope, hier Buchenwaldgesellschaften ausschließlich alter Waldstandorte, herzustellen. „Aus unserer Sicht ist zu prüfen, ob in diesem Fall ein Verstoß gegen die FFH-Richtlinie vorliegt“, wie Dr. Büscher erläutert.

Die Naturschutzgebiets-Verordnung sieht zudem einen Anteil von 10 Habitatbäumen pro Hektar vor, um insbesondere schützenswerten Spechtarten einen Lebensraum zu bieten, darüber hinaus ist das Totholz im Wald zu belassen. Aus Sicht des NABU gilt, dass dieser Zustand durch forstliche Maßnahmen nicht gefährdet werden darf, wobei es nicht ausreiche, dass dieser Anteil statistisch erreicht werde. „Es kann nicht sein, dass in einem Teilbereich des Naturschutzgebietes dieser Wert kaum erreicht wird und dementsprechend wenige Habitatbäume vorhanden sind“, so Dr. Büscher. Die derzeitigen forstlichen Maßnahmen sieht der NABU durch die forstwirtschaftlichen Freistellungen nicht gedeckt. Umso mehr begrüße man beim NABU den Vorstoß der Rintelner Grünen, sich über den möglichen Verstoß gegen die FFH-Richtlinie beim Landwirtschaftsministerium zu beschweren. (pr)

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