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NABU und Greenpeace werfen einander Verbreitung von Unwahrheiten vor

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Wer hat Recht? Wer hat Unrecht? In der Auseinandersetzung zwischen dem NABU und Greenpeace, bzw. Planet Energy um die Errichtung von Windkraftanlagen in Westendorf/Kohlenstädt beschuldigen die Seiten jeweils ihren Kontrahenten, Unwahrheiten zu verbreiten. NABU-Mitglieder, die sich per E-Mail bei Greenpeace über die geplanten Windräder beschwerten, erhielten Antwortschreiben von Planet Energy und Greenpeace. Von unterschiedlichen Absendern also, und doch gleichen sich die uns vorliegenden Schreiben in weiten Teilen bis aufs Wort. So heißt es in den Antwortschreiben beispielsweise, der NABU würde in der Beschreibung des Verhältnisses zwischen Greenpeace, Greenpeace Energy und Planet energy nicht einmal die einfachsten Fakten richtig wiedergeben, obwohl diese online leicht zu recherchieren seien. Somit würde der falsche Eindruck erzeugt, es gäbe wirtschaftliche Verflechtungen oder es würde Greenpeace um Profit gehen.

Greenpeace habe die Genossenschaft „Greenpeace Energy“ 1999 gegründet, um mit der damaligen Liberalisierung des Strommarktes eine ökologische Alternative zu den etablierten Energiekonzernen anbieten zu können. So teile man sich zwar den Namen, sei darüber hinaus aber wirtschaftlich, rechtlich und organisatorisch voneinander unabhängig. Somit könne Greenpeace e.V. Vorhaben von Greenpeace Energy oder Planet energy nicht beauftragen oder verbieten. „Dies wäre aufgrund unseres Vertrauensverhältnisses auch nicht angemessen“, heißt es in dem Antwortschreiben. Greenpeace halte aus symbolischen Gründen fünf Anteile an der Genossenschaft mit 23.000 Mitgliedern.

Im Rintelner Fall befinde man sich im kontinuierlichen Austausch mit dem Greenpeace e.V. Ein Zitat aus dem Zustandsbericht zur Vogelwelt 2014 sei aber eine sehr allgemeine Aussage, um die es in Rinteln aber nicht gehe, so heißt es. Dies sei kurzfristig betrachtet und „kurzfristiges Denken ist beim Klimaschutz brandgefährlich“. Aus diesem Grund habe man das Gebiet des geplanten Windparks über mehrere Jahre von verschiedenen Gutachterbüros prüfen lassen. Die Flugbewegungen der geschützten Seeadler seien analysiert worden, in über 200 Kartierungsstunden die Bewegungen des Seeadlers über eine Strecke von 669.508 Metern von Gutachtern dokumentiert. Ein Wintergutachten erachte man für nicht plausibel, da nach Erkenntnissen der Unteren Naturschutzbehörde der Seeadler weniger aktiv sei, auch wenn sich sein Flugraum vergrößere. Flüge im Bereich der Windenergie-Standorte seien unwahrscheinlich, da diese im Bereich von Ackerflächen lägen, die für den Vogel unattraktiv seien, da sich die Hauptnahrungsquellen bei den Kiesteichen fänden.

Auf einen ursprünglich geplanten dritten Standort für Windräder habe man verzichtet und damit gezeigt, dass man gerade nicht profitgetrieben sei, heißt es. Die Argumentation des NABU hält Greenpeace, bzw. Planet energy für schwach. Sie reiche nicht aus, um die sorgfältigen Untersuchungen und Prüfungen in Zweifel zu ziehen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt seien, müsse es möglich sein, Windkraftanlagen zu bauen. „Sonst ist die Energiewende am Ende“. Das könne auch nicht im Interesse des NABU sein, schließt das Schreiben ab.

Dr. Nick Büscher und Thomas Brandt haben ihrerseits eine Antwort verfasst. Darin werfen sie der Gegenseite ebenfalls vor, mit Halb- und Unwahrheiten zu arbeiten. Das Verhalten von Planet energy sei, so heißt es darin, nicht mit einer naturverträglichen Energiewende vereinbar. Auch wenn es sich bei Greenpeace Energy und Planet energy um formal getrennte Unternehmen handele, sei doch bemerkenswert, dass die Geschäftsführer beider Firmen identisch sind. Ein wirtschaftliches Interesse sei durchaus naheliegend, da man über eine Lizenzvereinbarung für die Verwendung des Namens „Greenpeace“ wirtschaftlich indirekt vom Erfolg der beiden Unternehmen profitiere.

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Das Vorhaben sei, so der NABU, aus naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen, da das Gefährdungspotenzial für das einzige Seeadlerpaar in der niedersächsischen Mittelgebirgsregion nicht hinreichend untersucht wurde. Wenn im Winter die Gewässer zugefroren und Fische als Nahrung nur schwer erreichbar sind, sei der Adler auf die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen angewiesen. Und somit müsse man damit rechnen, dass die Vögel auch diese Flächen unweit der geplanten Windräder zur Nahrungssuche nutzen. Beispielsweise würden Graugänse Windkraftanlagen nicht meiden und somit als Beute für Seeadler in Betracht kommen. Desweiteren würde die Aassuche entlang der B83 und der Bahnstrecke Hameln-Rinteln nicht in die Abwägung mit einbezogen.

Ein weiteres Detail bereitet dem NABU Kopfschmerzen: 2014 wurde die Raumnutzung der Seeadler erstmals vom Planungsbüro Bioplan untersucht. Der NABU lieferte auf Nachfrage ca. 150 Beobachtungsdaten über Flugbewegungen ans Planungsbüro, ohne das diese berücksichtigt wurden.

Darüber hinaus, wirft der NABU Greenpeace vor, den Sachverhalt nicht korrekt darzustellen:
Neben den realen Gutachen gebe es noch eine 1,5-seitige Stellungnahme des Büros Bioconsult aus Schleswig-Holstein; diese nennen Büscher und Brandt aber „unseriös“. Hier werde den realen Gutachtern bescheinigt, sie hätten korrekt gearbeitet. Von Bioconsult sei aber nie jemand vor Ort gewesen, so der Vorwurf der Umweltschützer. Man habe sich auch keine Mühe gegeben, die Sachlage einmal genauer zu rekonstruieren. „Derartige Gefälligkeiten von Planungsbüros“, so der NABU, „muten merkwürdig an“.

Der Verzicht auf den dritten Anlagenstandort zeige nicht das mangelnde Profitstreben von Planet energy, sondern ergebe sich bereits aus dem Umstand, dass die Auenlandschaft Hohenrode als Naturschutzgebiet für den Rastvogelschutz bereits landesweite Bedeutung besitze, der Abstand der Anlage zum Schutzgebiet sei nicht mehr ausreichend und eine Genehmigung sei aus naturschutzrechtlichen Gründen wenig aussichtsreich. Die reduzierte Anzahl an Windrädern führe dazu, dass keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorliege und kein Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit vorgenommen wurde. Somit konnte der NABU auch kein Verbandsklagerecht geltend machen.

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