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NABU: Wasserfledermaus würde zu Bauverzögerung bei Brückentorsanierung führen

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Wie bereits aus der jüngsten Sitzung des Bauausschusses berichtet, hatte sich Dr. Nick Büscher vom NABU in die Diskussion um eine mögliche Sanierung des Brückentorkomplexes eingeschaltet. Grund: Die Wasserfledermaus. Der Rintelner NABU weist jetzt darauf hin, dass sich im Nahebereich des Geländes unterhalb der Hartler Straße eine bedeutsame Wochenstube der Wasserfledermaus (Myotis daubetonii) befindet. Die nachtaktiven Tiere nutzen den betonierten Unterlauf der Mühlenexter zur Aufzucht ihrer Jungtiere.

„Bei diesem Vorkommen, das eher zufällig im Rahmen der Bauwerkskontrolle im Jahr 2009 entdeckt worden ist, handelt es sich um die deutschlandweit zweite bekannte untertägige Wochenstube der Wasserfledermaus. Das andere bekannte Untertagequartier befindet sich in Leipzig“, wie Dr. Nick Büscher, Vorsitzender des NABU Rinteln, erklärt. Die Größe der Wochenstube ist beachtlich, hatte man seitens der Fledermausbeauftragten des Landkreises Schaumburg in der Spitze 294 Individuen gezählt.

„Dort, wo der Baukörper des Brückentorkomplexes an die Mühlenexter angrenzt, bevor diese in die Weser mündet, befindet sich das Wochenstubenquartier“, so Büscher weiter. Da Fledermäuse sehr empfindlich auf Störungen reagieren, hatte man im Zuge der Straßensanierung 2010 die Baumaßnahmen an der Hartler Straße in den Oktober verlegt. Auch wurden in diesem Zuge einige Gullideckel fest verschlossen, um weitere Störungen zu vermeiden. Falls nun im Zuge einer möglichen umfangreichen Sanierung des Brückentorsaals Bauarbeiten im Bereich des Betonfundamentes des Gebäudekomplexes notwendig werden, muss der Schutz der Wochenstube ebenfalls gewährleistet sein.

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„Es handelt sich um eine deutschlandweit fast einmalige Wochenstube der Wasserfledermaus unter Tage, die nicht beeinträchtigt werden darf“, wie Büscher betont. Da alle Fledermausarten in Deutschland zu den streng geschützten Arten gehören, werden hier hohe Maßstäbe angelegt. Die Rintelner Naturschützer weisen darauf hin, dass je nach Intensität des Eingriffs in den an das Wochenstubenquartier angrenzenden Baukörper eine separate artenschutzrechtliche Prüfung der Maßnahmen notwendig werden kann. Auf diesen Sachverhalt hatte der NABU bereits den vormaligen Brückentor-Investor Norbert Dittel hingewiesen.

„Im Zweifelsfall sprechen wir darüber, dass von Mai bis Oktober keine Baumaßnahmen im Fundamentbereich des Brückentorkomplexes durchgeführt werden dürfen, um die Tiere nicht zu stören“, bekräftigt Büscher. Dies würde sicherlich dazu führen, dass sich eine zur Diskussion stehende Sanierung des Brückentors zeitlich verzögert und verteuert, dies wäre laut NABU jedoch aus Gründen des Artenschutzes unvermeidbar. (pr/Fotos: NABU/K.Büscher)

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