(Rinteln) Schule in Corona-Zeiten – das ist für Kinder, Eltern und Lehrer mitunter eine Herausforderung. Manchmal auch eine logistische, wie auf der jüngsten Schulausschusssitzung deutlich wurde. Und auch eine logische. So stellte Anthony Robert Lee (CDU) die Anfrage, warum Grundschulkinder sich nach dem Schwimmunterricht nicht die Haare föhnen dürften und mit nasser Haarpracht die Schwimmbäder verlassen müssten. Schulamtsleiter Hans-Georg Dlugosch erklärte daraufhin, dies sei Teil des Hygienekonzepts, das von den Hallenbädern und dem Gesundheitsamt ausgearbeitet wurde. Das Verbot des Haaretrocknens mittels Föhn bezieht sich daher auch nicht ausschließlich auf den Schulschwimmunterricht, sondern gilt für alle Hallenbadbenutzer. Auch mitgebrachte Haartrocker dürfen nicht benutzt werden (wir berichteten).
Glücklich schätzen dürfen sich jene Kinder, die nach dem Schwimmunterricht nach Hause können. Geht der Unterricht dagegen noch mehrere Stunden weiter, wird es ungemütlich. Zwar lösen nasse Haare, und hier sind vorrangig die Kinder mit langer Haarpracht betroffen, nicht direkt eine Erkältung aus, doch können sie dafür sorgen, dass der Kopf und die Schleimhäute in den Atemwegen auskühlen. Somit werden sie schlechter durchblutet und machen den Körper anfälliger für Erkältungskrankheiten und Viren, wissen die Mediziner. Außerdem herrscht durch die corona-bedingten Lüftungsvorgaben in Klassenräumen ohnehin häufig Durchzug. Pausen müssen aufgrund der Verordnungen im Freien verbracht werden. Bei sinkenden Außentemperaturen keine angenehme Angelegenheit.
Im Schulausschuss merkte die Schulleiterin der Grundschule Nord, Julia Funk, daher an, man habe Badekappen für die Kinder angeschafft. Diese können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Übrigens: Wenn gewünscht und falls die Badekappen dennoch nicht dicht halten, können sich die Schulkinder die Haare dennoch föhnen, stellte sich im Nachgang heraus. Nur nicht im Hallenbad selbst – sondern nach dem Schwimmunterricht in den Räumen der Grundschule.