(Rinteln) Wie berichtet, kam es am vergangenen Dienstag, gegen 15:00 Uhr, kam es für die Polizei zu einem Einsatz, der überregional für Schlagzeilen sorgte:
Passanten meldeten zwei maskierte und offensichtlich bewaffnete Personen, die sich in der Rintelner Innenstadt aufhielten. Ersten Meldungen zufolge seien die Personen jeweils mit einem roten Anzug und einer Maske bekleidet gewesen.
Durch die Polizei wurde sofort ein Einsatz mit höchster Gefahrenstufe ausgelöst, wie die Pressestelle der Polizei Nienburg/Schaumbug jetzt bekanntgab. Mehrere Streifenwagen begaben sich in die Innenstadt und führten umfangreiche Fahndungsmaßnahmen durch. Mitarbeiter einer in der Nähe befindlichen Grundschule forderten ihre Schüler auf, sich ins Innere des Schulgebäudes zu begeben, um eine mögliche Gefährdung abzuwenden.
Auf einem Parkplatz trafen die Polizeibeamten im Rahmen der Fahndung auf die beiden augenscheinlich bewaffneten Personen. Die beiden warfen die Waffen nach Ansprache der Polizeibeamten umgehend weg, wurden durch diese zu Boden
gebracht und anschließend mittels Handfesseln fixiert.
Im Rahmen einer Überprüfung der Waffen fiel auf, dass es sich bei den Waffen um täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen handelte. Man spricht hierbei auch von sogenannten „Anscheinswaffen“, die auf den ersten Blick nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind. „Oftmals werden Spielzeugwaffen aus diesem Grund durch die Hersteller mit objektiv erkennbaren Merkmalen, wie einer grellen Farbe oder veränderten Bauteilen und weisen, gekennzeichnet“, so die Polizeisprecherin weiter. Dies sei hier jedoch nicht der Fall gewesen.
Die beiden Jugendlichen (14 und 17 Jahre) waren offensichtlich Fans der Netflix-Serie „Squid Game“ und gaben an, den Ernst der Lage nicht erkannt zu haben und den Umstand des Flanierens durch die Innenstadt, während sie die Kostüme aus der Serie trugen und die Spielzeugwaffen mit sich führten, als lustig empfunden zu haben. Dass es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt nicht um eine lustige, sondern um eine überaus ernste Situation handelte, wurde den Jugendlichen dann jedoch schnell bewusst. „Nur aufgrund des professionellen und besonnenen Handelns der Polizeibeamten konnte die Situation so schnell entschärft werden, sodass es nicht zu einem Einsatz von weiteren Hilfsmitteln oder gar der Schusswaffe kam“, so das Fazit der Polizei.
Da diese Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit mitgeführt wurden und aufgrund eines verbotenen Einhandmessers, das bei dem 17-Jährigen während einer Durchsuchung gefunden wurde, kommt auf die Jugendlichen jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu. Ein derartiger Verstoß ist mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro belegt. Weiterhin wird geprüft, wer die Kosten für den Polizeieinsatz tragen muss – möglicherweise die Verursacher selbst.
Das verbotene Einhandmesser, die Kostüme sowie die Anscheinswaffen wurden durch die Polizeibeamten sichergestellt.
Die Polizei bittet ausdrücklich darum, im Falle einer Kostümierung, sei es anlässlich eines Karnevalsfestes oder einer anderen Veranstaltung, hinsichtlich möglicher zur Kostümierung gehörender Waffen explizit auf die Regelungen im Waffengesetz zu achten: „Bei Anscheinswaffen kann es sich neben Pistolen und Gewehren auch um unbrauchbar gemachte Schusswaffen handeln. Sollten diese Anscheinswaffen transportiert werden müssen, sind diese in verschlossenen Behältnissen aufzubewahren und keinesfalls griffbereit mitzuführen.“
(pr)