Der Fall sorgte für heftige Diskussionen in den sozialen Medien: Eine Frau wurde am Samstagabend von einem 20-jährigen Libanesen auf der Weserbrücke belästigt und hat den Angreifer mit Pfefferspray abgewehrt. Daraufhin wurde gegen sie ermittelt. Die Polizei schrieb dazu in der Pressemeldung „dadurch, dass sich die junge Frau vor dem Eintreffen der Polizei entfernt hat und sie nicht zu der Belästigung befragt werden konnte, wird gegen die bis jetzt unbekannte Frau wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.“
Diese Formulierung sei „nicht sehr glücklich gewesen“, teilte der Pressesprecher der zuständigen Polizei Nienburg/Schaumburg, Axel Bergmann, heute auf telefonische Nachfrage mit, da sie juristische Kenntnisse voraussetze. Der Punkt, an dem eine Tat – in vorliegendem Fall die Benutzung von Pfefferspray – rechtswidrig sei, werde nämlich durch den Rechtfertigungsgrund der Notwehr ausgehebelt. Die Frau habe das Recht gehabt, sich gegen den Angriff zur Wehr zu setzen, sagte Bergmann, allerdings müsse die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Im vorliegenden Fall sei das Wehren mit Pfefferspray gegen solch einen sexuellen Angriff gerechtfertigt, führte Bergmann weiter aus.
Die Polizei muss den Sachverhalt jetzt aufklären und ermitteln. Dazu muss sich die besagte Frau äußern. Zwar würde es wahrscheinlich aufs Ergebnis einer Notwehrhandlung hinaus laufen, dies könne die Polizei aber nicht „per se“ voraussetzen, so Bergmann. Der Zeugenaufruf, sagt Bergmann, bleibt somit weiter bestehen. Hinweise bitte an die Polizei Rinteln unter 05751/95450.
Info: Die Wirkung von Pfefferspray basiert aus dem Inhaltsstoff Capsaicin, der unter anderem auch aus Chilis bekannt ist. Die Augen brennen, Schleimhäute schwellen an, betroffene Haut „brennt“ und juckt. Beim Einatmen kann es zu Hustenreiz und Atemnot kommen. (Quelle: Wikipedia).