Die alte städtische Bühne war defekt und wurde entsorgt. Einige Rintelner Vereine bangten um die Zukunft von Veranstaltungen, denn aus eigener Kasse waren die Kosten für Bühnenmiete und Aufbau nicht zu stemmen. Das Bangen hat nun ein Ende, die Stadt Rinteln stellte heute eine Richtlinie über die Bewilligung von Zuschüssen für die Anmietung einer mobilen Veranstaltungsbühne vor.
In dem Text heißt es, dass die Stadt Rinteln nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuschüsse an Dritte zur Anmietung einer mobilen Veranstaltungsbühne für Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Erfüllung und Förderung gemeinnütziger kommunaler Zwecke dienen, gewährt.
Im Wortlaut besagt die Richtlinie: „Das gilt insbesondere für bürgerliches Engagement in den Bereichen Jugendarbeit, Soziales, Brauchtum und Heimatpflege, Sport, Kultur, Bildung und Wissenschaft sowie Natur und Umwelt. Dabei steht die Förderung des Gesellschafts- und Vereinslebens zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls in Zusammenhang mit vorstehenden Zwecken im Vordergrund. Bei der Vergabe von Zuschüssen sind haushalts- und gegebenenfalls vergabe- und beihilferechtliche Bestimmungen zu beachten. Die Förderung wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Politische Parteien sowie Vereine und Organisationen, die vorwiegend wirtschaftliche oder finanzielle Ziele verfolgen, sind von der Förderung ausgeschlossen.“
In der Praxis bedeutet das: Verein XYZ mietet eine „Standardbühne“ bei einem Anbieter, mit dem seitens der Stadt Rinteln ein Vertrag geschlossen wurde. Der Verein stellt dem Bühnenverleiher am Tag des Auf- und Abbaus jeweils vier Helfer zur Verfügung. Näheres regelt ein Mietvertrag zwischen Verein und Bühnenverleih. Die Anträge für die Kostenübernahme müssen bis zum 15. März des laufenden Jahres in dem die Bühne benötigt wird, bei der Stadt Rinteln eingegangen sein. Durch den Vorlauf will man sicherstellen, dass kostengünstige Angebote verhandelt und Bühnen rechtzeitig reserviert werden können. Benötigt der Verein eine Bühne, die über den Standard hinausgeht oder kann kein Personal stellen, muss er diese Mehrkosten aus der Vereinskasse bezahlen. Ansonsten soll durch die Standardisierung eine Kostendeckung für den Verein erzielt werden. Heißt: Das Geld für die Bühnenmiete kann er sich von der Stadt Rinteln zurückholen.
Die Alternative wäre teurer gewesen: Eine einmalige Neuanschaffung der Bühne, dafür Bauhof-Personal für Auf- und Abbau, Versicherung, Unterhaltung und Instandsetzung, die laufende Kosten verursachen. Seitens der Stadtverwaltung, so heißt es, sei die neue Regelung kostengünstiger.
Da die Richtlinie mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, wird für das laufende Jahr in Hinblick auf die Antragsfrist bis zum 15.3. eine Übergangsregelung getroffen. Danach können Anträge für das Jahr 2016 bis zum 31.7.2016 bei der Stadt Rinteln gestellt werden.
Hinweis für Vereine: Die Richtlinie kann unter folgendem Link als PDF angesehen und heruntergeladen werden: KLICK