Ganz Deutschland schaut am Montag gespannt nach Berlin. Erneut werden Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Videokonferenz über die weiteren Corona-Maßnahmen entscheiden. Auch dieses Mal wird der Lockdown sehr wahrscheinlich verlängert. Laut eines uns vorliegenden Entwurfs der Beschlussvorlage diesmal offenbar bis zum 18. April 2021.
Dem Dokument nach soll weiterhin jedem Bundesbürger im Sommer ein Impfangebot gemacht werden. Die aktuelle Entwicklung zeige „insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik“. Im Beschlussentwurf wird weiterhin gesagt, „dass ohne deutlich einschränkende Maßnahmen die Zahl der Neuinfektionen so steigen würde, dass bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist“.
Weitere Eckpunkte des Papiers sind:
Die im letzten Beschluss vereinbarte Corona-Notbremse. Damit sollen die strengen Regelungen in Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen 100 oder mehr beträgt, ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in Kraft treten.
Äußerst spannend wird, ob der in eckige Klammern gesetzte Unterpunkt von Ausgangssperren letztendlich tatsächlich verbindlich umgesetzt werden wird. Bis 5 Uhr morgens solle diese gelten, heißt es im Entwurf. Der Beginn ist mit „XX“ noch offen. Umgesetzt werden soll dies verbindlich durch Landesverordnungen.
Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200 sollen Schulen und Kitas schließen. Bereits bei einer Inzidenz von 100 oder darüber sollen hingegen Schulen und Kitas schließen, soweit ein zweimaliger Corona-Test für Lehrer und Erzieher, sowie Schüler und betreute Kinder in Präsenz nicht sichergestellt ist.
Ebenfalls unter Prüfvorbehalt ist angedacht, Reisen ins Ausland generell mit Quarantäne und Testpflicht zu kombinieren. Hingegen soll ein Konzept des „kontaktarmen Urlaubs“ im eigenen Land in Ferienwohnungen, Wohnwagen und Wohnmobile umgesetzt werden.
Die Corona-Warn-App soll um Funktionen der weiteren Infektionskettenverfolgung erweitert werden. Bestandteile sollen anonyme Eventregistrierung und digitales Einchecken sowie Warnungen im Fall von positiven Corona-Fällen im Anschluss an eine Veranstaltung sein.