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Neue Corona-Übergangsverordnung für Niedersachsen gilt bis 2. April

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(Niedersachsen) Der Bundestag hat am Freitag viel diskutierte Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

Vom 19. März bis 2. April gilt eine Übergangsfrist, von der auch in Niedersachsen Gebrauch gemacht wird. Seit Samstag gilt eine geänderte Übergangsversion der Corona-Verordnung in Kraft. Die wichtigsten Regeln im kurzen und kompakten Überblick:

Private Treffen und Feiern
Keine Kontaktbeschränkungen, bei mehr als 50 Personen gilt „3G“.

Gastronomie
3G-Regel innen, FFP2-Maske bis zum Platz, bei Saalbetrieb ab 2.000 Personen gelten die Regeln für Veranstaltungen. Keine Beschränkungen für die Außengastronomie.

Hotels und Pensionen
3G-Regel innen und außen, FFP2-Maske in öffentlichen Bereichen.

Einzelhandel
FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, keine Maskenpflicht auf Wochenmärkten

Körpernahe Dienstleistungen
FFP2-Maske innen, außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht nicht verdeckt werden darf.

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Sportanlagen
FFP2-Maske drinnen, außer beim Sport

Veranstaltungen von 51 bis 2.000 Besucher
3G-Regel innen und außen, ohne Abstandsregeln. FFP2-Maske drinnen bis zum Sitzplatz.

Veranstaltungen von 2.001 bis 25.000 Besucher
2G innen und außen, drinnen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz und Abstandsmaßnahmen

Kino, Theater, Zoo, Freizeitpark
3G-Regelung in Innenräumen, drinnen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz, keine Abstandsmaßnahmen.

Clubs, Discos, Shisha-Bars
2G-plus im Innen- und Außenbereich, auch unter 18 Jahren. Drinnen FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

In Bussen, Bahnen und Flugzeugen gilt FFP2-Maskenpflicht, für Besuche in Heimen und Pflegeeinrichtungen ist ein negatives Testergebnis plus FFP2-Maske nötig, auch bei Geimpften, Genesenen und Geboosterten. Bei Versammlungen unter freiem Himmel, also Demos oder Kundgebungen, gilt grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht.

(Grafik: Land Niedersachsen)
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