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Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen mit 2G-Option für Betreiber und Veranstalter

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(Niedersachsen) Seit dem 22. September gilt eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen.

Darin werden die Indikatoren werden an die zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) angepasst. Neuer Leitindikator wird dementsprechend die „Hospitalisierung“ (Neuaufnahmen). Die Warnstufen zwei und drei werden ausgestaltet. Betreiber und Veranstalter können freiwillig auf die „2G“-Regel (geimpft oder genesen) übergehen. Das hat zur Folge, dass auf Abstand, Maske und zum Teil auch auf eine Kapazitätsbegrenzung verzichtet werden kann. In einigen Bereichen wird ab Warnstufe zwei oder Warnstufe drei die 2G-Regel sogar Pflicht.

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Die geänderte Verordnung orientiert sich dabei an folgenden Grundsätzen:

  • Zusammenkünfte werden nach Gefährdungsgrad einer Mehrfachansteckung betrachtet. Familientreffen werden daher anders behandelt als Großveranstaltungen
  • Wie bisher auch gibt es eine Abstufung zwischen drinnen und draußen.
  • Vor verpflichtendem 2G verschärftes 3G mit PCR-Test für Ungeimpfte
  • Verpflichtendes 2G statt Schließung
  • Schließungen sind „ultima ratio“ und nur für die Innenbereiche von Discotheken ab Warnstufe 3 vorgesehen.

Die geänderte Corona-Verordnung soll sieben Wochen lang in Kraft bleiben, also bis zum 10. November 2021 und damit anderthalb Wochen nach den niedersächsischen Herbstferien, um laut der Landesregierung Handlungssicherheit über die Ferienzeit hinaus zu gewährleisten. Zudem sei laut Landesregierung die weitere Infektionsentwicklung noch nicht wirklich absehbar. Zwar scheine sich der zum Ende der Sommerferien recht deutliche Anstieg der Neuinfektionen gerade abzuflachen, aber mit Blick auf die anstehende kältere und nassere Jahreszeit und etwaige Rückkehrer aus den Herbstferien könne „keinesfalls Entwarnung gegeben werden“. (pr)

>> Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab 22. September 2021 zum Download (261 kB)

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