(Rinteln) Ratsherr und Fraktionsvorsitzender der „Rintelner Interessen“, Dr. Ralf Kirstan, unternimmt einen erneuten Versuch, Fahrradständer am Gymnasium wieder mit einer Überdachung auszustatten.
Aus der jüngsten Kostenschätzung des Landkreises Schaumburg war ersichtlich geworden, dass eine Nachrüstung der am IGS-Neubau geplanten Anlehnbügel für Fahrräder und Mopeds die finanzielle Schallmauer von einer halben Million Euro durchbrochen hätte (wir berichteten). Mehr als unwahrscheinlich, dass es überhaupt eine Genehmigung zum Bau gegeben hätte, selbst wenn dieser aus Spenden finanziert worden wäre. Der Landkreis berief sich in dieser Angelegenheit wiederholt auf das Gleichbehandlungsprinzip, wonach auch bei anderen Schulen in Schaumburg keine Überdachungen für Fahrradständer gebaut würden.
„Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum der Landkreis so vehement die Errichtung einer adäquaten neuen und ähnlichen Überdachung ablehnt, obwohl damit nur der alte, von 1975-2019 existierende Standard wiederhergestellt würde – ein Standard, der übrigens auch an vielen weiteren Schulen des Landkreis Schaumburg nach wie vor existiert“, führt Kirstan aus. So werde seiner Einschätzung nach „politisches Engagement und politische Willensbildung von organisierten Schülerschaften und ihren Gremien konterkariert, diesen das Gefühl vermittelt, mit ihren Anliegen nicht ernst gemommen zu werden, und schon bei den jüngsten Bürgern die Grundlage für Politikverdrossenheit gelegt.“
Die neue Idee: “Unmittelbar an der Grenze zwischen dem kreiseigenen Schulgelände und dem städtischen Gelände des Hallenbades soll die Errichtung einer Fahrrad-Abstellmöglichkeit für 170 Fahrräder analog zu der baulichen Konstruktion von 1975 konzipiert werden. Die Verwaltung soll hierzu Vorschläge für mögliche und praktische Standorte zeitnah unterbreiten“, formuliert Kirstan seinen neuen Antrag.
Weiterhin führt er aus: „Das Gymnasium Ernestinum verfügte seit seiner Eröffnung im Jahre 1975 durchgehend über Fahrrad-Abstellmöglichkeiten im Umfang von 168 Stellplätzen. Diese Stellplätze bestanden aus sieben Doppelständern, die pro Seite 12 Fahrräder aufnehmen konnten. An einem Fahrradständer konnten also 24 Fahrräder abgestellt werden. Alle 168 Stellplätze verfügten über eine Überdachung, die die Form eines „L“ hatte. Hierbei konnten unter dem kürzeren Schenkel 48 Räder abgestellt werden, unter dem längeren Schenkel 120. Überdacht war das Ganze von einer L-förmigen Konstruktion aus verzinktem Stahl und beschichtetem Profilblech mit einer Eindeckung aus Faserzementplatten. Die Dachkonstruktion umfasste dabei eine Fläche von 14 x 5 m über dem längeren Schenkel und von 5,60 x 5 m über dem kürzeren Schenkel, also von insgesamt ca. 98 qm.“

Einen Kostenvoranschlag hat Kirstan zusammen mit Rintelner Handwerksbetrieben bei einer Mindener Firma in Auftrag gegeben. Da sich die Konstruktion unmittelbar an der Grenze zum Schulgelände, aber dennoch auf städtischem Hallenbadgrundstück läge, sieht der RI-Fraktionsvorsitzende die Möglichkeit für Unterstützung durch Fördermittel aus dem „Stadt und Land“-Sonderprogramm des Verkehrsministeriums. Diese könnten Kirstan zufolge mit 75 bis 90% gefördert werden, so dass für die Stadt 10 bis 25% der Kosten blieben.
Kirstan zitiert aus einem Abschnitt der Förder-FAQ (häufig gestellten Fragen): „Die Finanzhilfen können nur für Abstellanlagen eingesetzt werden, die jederzeit öffentlich zugänglich sind. Für Abstellanlagen in umzäunten nicht öffentlich zugänglichen Grundstücken, auch wenn diese sich in kommunalen Eigentum befinden, können Finanzhilfen nicht eingesetzt werden.“ Daraus schlussfolgert er, Abstellanlagen auf Schulhöfen seien zwar nicht förderfähig – auf öffentlichem städtischen Grund wie dem Grundstück des Hallenbads hingegen schon. „Wenn diese Abstellanlagen nun an der Grenze zum Schulhof aufgestellt würden, könnten sie regelmäßig morgens auch von den Schülern beider Schulformen mitgenutzt werden. Die Fahrradständer würden sich dann eben nur südlich von Ernestinum und IGS befinden.“