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Straßenbeleuchtung, Waldkindergarten, Integrationsbeauftrager und weitere Neuigkeiten aus dem Rat

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In der umfangreichen Sitzung vom 3.12.2015 hat der Rat verschiedene Beschlüsse gefasst:

Straßenbeleuchtung an.

Die Straßenbeleuchtung für die Stadt inklusive der Ortsteile bleibt bis zur Morgendämmerung eingeschaltet. Die Verwaltung soll darüber hinaus weitere Einsparmöglichkeiten im Bezug auf die Beleuchtung ermitteln.

Die Ausweitung der Schaltzeiten würde im Haushalt mit bis zu 60.000 Euro zu Buche schlagen. Geld, dass man nach Meinung der Grünen einsparen könnte.

So stellte Ursula Helmhold (Grüne) die Frage in den Raum, ob Rinteln denn im Dunkeln untergehen würde. Ohnehin schliefen die meisten Rintelner nachts, in der Regel bei heruntergelassenen Rolläden und zugezogenen Gardinen. Dieses Geld, nur damit es nachts überall hell erleuchtet sei, schien ihr nicht sinnvoll ausgegeben.

Christoph Ochs (Grüne) führte Fakten an, wonach es keine signifikanten Änderungen in der Einbruchsstatistik gegeben hätte, nach Abschaltung der Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden. Veit Rauch (CDU) konterte, Statistiken seien nur bedingt aussagefähig, da der Tatzeitpunkt von Einbrüchen nicht immer genau feststellbar sei. Darüber hinaus merkte er an, die Diskussion sei für die CDU nicht neu, man stelle fast jährlich einen Antrag auf Wiedereinschaltung der Beleuchtung bei Nacht.

Heinrich Sasse (WGS) kritisierte zuvor, der Rat habe nicht den Mut zu sagen, worum es in dieser Diskussion ginge. Und zwar nicht um Ängste, sondern um die Frage „Licht an? Oder Licht aus?“ Die Forderung zum Einschalten der Beleuchtung käme schließlich von Seiten der Bürger.

Einstellung eines Integrationsbeauftragten.

Die Stadt Rinteln wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) Integrationsbeauftragte(n) einstellen. Die Stelle soll zunächst für zwei Jahre befristet geschaffen werden. Nach Ablauf der Befristung und Evaluierung der Ergebnisse wird die Aufnahme der Stelle in den Stellenplan der Stadt Rinteln geprüft. Die notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt und entsprechende Fördermittel ausgeschöpft.

Weiterhin wird der Antrag der CDU-Fraktion, den Stellenplan der Stadt Rinteln um die Stelle einer Sozialassistentin oder eines Sozialassistenten für Flüchtlingsfragen zu erweitern oder ersatzweise zwei Halbtagsstellen zu schaffen, nicht weiter verfolgt.

Die Stadt Rinteln soll darüber hinaus Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für die Flüchtlingshilfe in Rinteln beschäftigen.

Einrichtung eines zweiten Waldkindergartens.

Hier wurde einstimmig beschlossen, den Bedarf für die Einrichtung eines zweiten Waldkindergartens zu prüfen. Bei ausreichendem Bedarf wird ein weiterer Waldkindergarten in Rinteln errichtet.

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Beförderung der Bauoberrätin.

Die städtische Bauobberrätin Elena Kuhls wird mit Wirkung zum 01. Januar 2016 zur städtischen Baudirektorin ernannt. Diesem Beschlussvorschlag stimmten die Ratsmitglieder einstimmig zu.

Feuerwehrwesen.

Werner Schwochow wurde mit sofortiger Wirkung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Uchtdorf aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet. Jörg Großkop ist unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Wennenkamp ernannt worden und Lars Hildebrandt wurde mit ebenfalls sofortiger Wirkung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum zweiten stellvertretenden Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Rinteln ernannt.

Widmung von Straßen.

Die Straße „Große Tonkuhle“, der Teilbereich der Straße „Galgenfeld“ und das Anschlussstück vom “Thüringer Weg“ zur „Große Tonkuhle“, OT Rinteln, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Kommunalwahl am 11.09.2016.

Das Gebiet der Stadt Rinteln wird für die Kommunalwahl am 11.09.2016 in zwei Wahlbereiche aufgeteilt. „Wahlbereich 1“ umfasst Rinteln und Todenmann, „Wahlbereich 2“ die übrigen Ortsteile.

Geschlechterparität des Vorstandes der Stiftung für Rinteln.

Das Kuratorium der Stiftung für Rinteln wird laut Beschlussvorlage gebeten, eine Änderung der Satzung der Stiftung für Rinteln zur geschlechterparitätischen Besetzung des Vorstandes der Stiftung vorzunehmen. Die Erhebung und Auswertung der Geschlechteraufteilung im Rat der Stadt Rinteln, Ausschüssen und anderen Gremien soll in den Gleichstellungsplan der Stadt aufgenommen werden. Auch hier stimmte der Rat mehrheitlich dafür.

Neufassung der Parkgebührenordnung.

Am 12.06.2015 ist das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz-EmoG) in Kraft getreten. Damit verfügt auch die Stadt Rinteln über eine belastbare Rechtsgrundlage, Elektrofahrzeugen Privilegien wie gebührenfreies Parken einzuräumen. Durch die entsprechende Änderung der Parkgebührenordnung möchte die Verwaltung Anreize für den Einsatz von Elektrofahrzeugen schaffen. Elektrofahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes sollen zukünftig im Gebiet der Stadt Rinteln auf bewirtschafteten öffentlichen Parkflächen an Parkscheinautomaten unter Beachtung der jeweils angegebenen Höchstparkdauer gebührenfrei parken dürfen.

Die Erkennbarkeit von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wird durch ein von der Zulassungsstelle zugeteiltes Kennzeichen mit dem Kennbuchstaben „E“ im Anschluss an die Erkennungsnummer gewährleistet. Voraussetzung für die Gebührenbefreiung ist die Verwendung einer Parkscheibe zur Kontrolle der Höchstparkzeit.

Aufgrund der relativ geringen Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen erwartet man allerdings keine gravierenden Einnahmeverluste. Im Landkreis Schaumburg sind demnach nur 54 Zulassungen bekannt. Einen nennenswerten, zusätzlichen Verwaltungsaufwand erwartet man ebenfalls nicht.

Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Archäologie.

Die Stadt Rinteln kündigt zum 31.12.2016 die Mitgliedschaft in der Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit in der Region Weserbergland/Mittelweser auf dem Gebiet der Archäologie.

Änderung der Stadt-, Kreis-, und Landesgrenzen.

Auf Antrag der Gemeinde Extertal und der Stadt Rinteln hat die Bezirksregierung Detmold mit Beschluss vom 28.06.2013 das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Rott eingeleitet. Ziel ist es u.a., die Oberdorfstraße im Ortsteil Friedrichswald durch Änderung der Landesgrenze in das Eigentum der Stadt Rinteln zu überführen. Die für das Verfahren erforderlichen Vermessungsarbeiten sind durchgeführt. Notwendige Planvereinbarungen bezüglich der Übertragung von Grundbesitz wurden lt. Bezirksregierung Detmold geschlossen.

Durch die Grenzänderung erfährt die Stadt Rinteln einen Flächengewinn von 4.348 m². Der Wert der Fläche ist mit 1,- Euro/m² beziffert.

Wohnmobilstellplatz an der Dankerser Straße.

Der Wohnmobilstellplatz an der Dankerser Straße in Rinteln wird zum 01. Januar 2016 an die Stadtwerke Rinteln GmbH gegen ein Pachtentgelt von 10.000 Euro pro Jahr verpachtet.

Abwasserbetrieb der Stadt Rinteln.

Die Schmutzwassergebühr bleibt ab dem 1. Januar 2016 bei 2,36€/m², die Niederschlagswassergebühr bleibt ab dem 1. Januar 2016 bei 0,36€/m². Die Grundgebühren bleiben unverändert.

 

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