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Neues aus dem Rat der Stadt Rinteln

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Neben der Ehrung und Verabschiedung von Ratsmitgliedern standen bei der jüngsten Sitzung am 29.9. noch weitere Punkte auf der Tagesordnung. Die wichtigsten in Kürze:

Waldkindergarten in Strücken

Am Dienstag den 4.10.2016 nimmt der zweite Waldkindergarten in Rinteln seinen Betrieb auf. Er liegt im Rintelner Ortsteil Strücken, oberhalb der Großen Heide. Dies teilte Bürgermeister Thomas Priemer in der jüngsten Ratssitzung vom 29.9.2016 mit.

Integrationskonzept

Wie Bürgermeister Thomas Priemer mitteilte, hat Veronika Matamu zum 1.6.2016 ihre Arbeit als Integrationsbeauftragte der Stadt Rinteln aufgenommen. Als Leitlinie zur Arbeit mit Flüchtlingen, Migranten und Einheimischen hat sie im Rahmen der Ratssitzung kurz ihr Integrationskonzept vorgestellt. Es beinhaltet sieben Handlungsfelder mit entsprechenden Maßnahmen, die Schwerpunkte liegen zur Zeit auf den Punkten Sprache/Bildung und Arbeit/Wirtschaft. Das Integrationskonzept hat zur Aufgabe, für Chancengleichheit zu sorgen und Diskrimierung sowie Ausgrenzung zu verhindern. Sprachkursangebote sollen ausgebaut und Multiplikatoren ausgebildet werden, um gelerntes Wissen weiterzuvermitteln. Dabei, so Matamu, sei sie die Schnittstelle und neutraler Ansprechpartner aller Beteiligten. Das Integrationskonzept der Stadt Rinteln ist als PDF-Dokument HIER einsehbar.

Probezeit und Beförderung

Einstimmig hat der Rat der Stadt Rinteln den Beschlussvorschlägen zugestimmt, wonach die Probezeit des Städtischen Rates Dr. Joachim Steinbeck mit Ablauf des 30.9.2016 endet und er zum 1.10.2016 den Status eines Beamten auf Lebenszeit erhält und zum Städtischen Oberrat ernannt wird.

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Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rinteln

Mareen Fennert wird als Gleichstellungsbeauftragte zum 31.10.2016 abberufen und sich voll und ganz den Aufgaben im Familienzentrum widmen. An ihre Stelle tritt Hannelore Steding mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden.

Änderung der Vergnügungssteuersatzung

Die Stadt Rinteln erhebt gemäß entsprechenden Satzung Vergnügungssteuern, die sich in den Jahren 2013 bis 2015 auf durchschnittliche 215.000 Euro belief. Der größte Teil dieser Steuererträge entsteht in den Spielhallen. Daneben werden auch Steuern auf Tanzveranstaltungen erhoben. Das Volumen dafür beträgt durchschnittlich 5.000 Euro im Jahr. Viele Städte und Gemeinden im Umland erheben laut Sachdarstellung der Verwaltung keine Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen (z.B. Bückeburg, Stadthagen, Hameln, Bad Pyrmont und Springe).

Da die Steuer einen erheblichen Faktor in der Kalkulation von Veranstaltungen darstellt, kam es in letzter Zeit seitens der Veranstalter zu Anfragen, ob die Steuer erlassen werden könne. Ansonsten seien die Veranstaltungen in Rinteln nicht wirtschaftlich realisierbar. Insbesondere die Silvesterveranstaltungen und Musikdarbietungen fallen unter die Vergnügungssteuer. Konzertveranstaltungen namhafter Bands sind angesichts der Steuer in Höhe von 20 % des Verkaufspreises einer Eintrittskarte kaum vertretbar. Um Rinteln als Veranstaltungsort attraktiver zu machen, wird vorgeschlagen, künftig auf die Erhebung von Vergnügungssteuern bei Tanzveranstaltungen zu verzichten. Dieser Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

Rechtsmittel der Stadt Rinteln gegen den Landkreis

Wie Bürgermeister Thomas Priemer mitteilte, hat der Landkreis Schaumburg mit einem Schreiben vom 22.9. verfügt, das von der Stadt Rinteln versagte Einvernehmen zum Bau von zwei Windkraftenergieanlagen in der Germarkung Kohlenstädt zu ersetzen. Weiterhin hat der Landkreis mit einem Schreiben vom 27.9. mitgeteilt, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau der Windräder erteilt worden sei. Heinrich Sasse (WGS) wertete dieses Vorgehen als „Affront“ des Landkreises gegen die Stadt Rinteln und sagte, man trete hier die Entscheidung der Stadt mit Füßen: „Der Gutachter hat das Gelände nie gesehen, wesentliche Ermittlungen des Sachverhalts wurden nicht gemacht und der Landkreis tut so, als sei er taub.“ Stadtjurist Dr. Joachim Steinbeck informierte, dass der Beschlussvorschlag den neuen Gegebenheiten angepasst worden sei. Man empfehle jetzt die Einlegung von Rechtsmitteln in zwei getrennten Verfahren. Mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen fand sich eine breite Mehrheit, die zustimmte.

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