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Neues vom Polizeibericht an Ostern

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Unfallflucht.

In der Zeit von Samstag, dem 26.03.2016 ca. 12:00 Uhr bis Sonntag, dem 27.03.2016 ca. 05:00 Uhr wurde in Rinteln in der Straße „Ost-Contrescarpe“ ein geparkter Fiat Punto an der Radzierkappe beschädigt.

Zeugenhinweise bitte an die Polizei Rinteln unter Tel.: 05751/95450.

Ohne Zulassung, ohne Kennzeichen, ohne Kontrolle.

Am Freitag, dem 25.03.2016 gegen 11:40 Uhr befuhr ein 36-jähriger Nienstädter mit einem nicht zugelassenen Opel Vectra ohne Kennzeichen in Rinteln die B 238 von Steinbergen kommend in Richtung Abfahrt Rinteln-Süd. Hier kam er beim Versuch, sich der Kontrolle zu entziehen beim Abbiegen auf die Westumgehung von der Fahrbahn ab und prallte gegen ein Verkehrszeichen auf der Verkehrsinsel.

Ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

Ein 15-jähriger Rintelner befuhr am Samstag, dem 26.03.2016 gegen 22:15 Uhr mit einem Kleinkraftrad der Marke Aprilia in Rinteln die Detmolder Straße, obwohl er nicht im Besitz eines dafür erforderlichen Führerscheins war. Ihn erwartet jetzt eine Strafanzeige.

Ohne Weiterfahrt.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird am Samstag, 26.03.2016 um 23:15 Uhr in Rinteln auf dem Exter Weg ein 65-jähriger Rintelner mit einem BMW angehalten. Bei dem Fahrer wurde Alkoholeinfluss festgestellt. Die Beamten untersagen die Weiterfahrt, eine Blutprobe wurde entnommen. Es bleibt abzuwarten, ob der Wert zu einer Ordnungwidrigkeiten- oder zu einer Strafanzeige führt.

Bis auf einige Ruhestörungen und Streitigkeiten war es für die Polizei Rinteln nach eigenen Angaben ein relativ ruhiges Osterfest.

Auch die Polizei Bückeburg verzeichnete ein durchwachsenes Osterwochenende ohne besondere Schwerpunkteinsätze. Im Zuge der Ostertage kam es laut Polizeiangaben eher zu einer erhöhten Zahl feiertagsbedingter Kleineinsätze wie Ruhestörungen und Streitigkeiten zu denen die Beamten des Polizeikommissariats Bückeburg ausrücken mussten. Darunter sind:

Fahren unter Alkoholeinfluss.

Am Ostersamstag wurde einer eingesetzten Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Bückeburg gegen 07:15 Uhr mitgeteilt, dass ein PKW-Fahrer im Bereich Porta Westfalica durch seine unangepasste Fahrweise aufgefallen sei. Der 18-jährige Fahrzeugführer konnte im Stadtgebiet von Bückeburg angehalten und kontrolliert werden. In der Atemluft des Bückeburgers wurde Alkoholgeruch festgestellt. Der Fahrzeugführer weigerte sich, eine Atemalkoholmessung durchzuführen. Es wurde eine Blutprobe entnommen.

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Fahrradfahrer mit 2,6 Promille aufgehalten.

Am späten Ostersamstagnachmittag beobachteten zwei Zeuginnen einen sehr unsicher fahrenden Fahrradfahrer auf der Bergamtstraße in Obernkirchen. Die Zeuginnen versuchten den 66-jährige Obernkirchener bis zum Eintreffen der Polizei von der erneuten Weiterfahrt abzuhalten. Bei dem Fahrradfahrer wurde ein Atemalkoholgehalt von 2,60 Promille festgestellt. Es wurde eine Blutentnahme beim Fahrradfahrer angeordnet. Gegen den Fahrradfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen dem Verdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Fahren mit Amphetamin.

Am Freitag den 25.03.2016 wurde um kurz nach Mitternacht durch Beamte des Polizeikommissariats Bückeburg ein PKW im Bereich Nienstädt kontrolliert. Ein Drogenvortest bei dem 40-jährigen Fahrzeugführer ergab, dass dieser unter der Wirkung der berauschenden Substanz Amphetamin steht. Eine Blutptobe wurde entnommen. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Diebstahl eines Rollgerüstes.

Im Zeitraum von Gründonnerstag bis Karfreitag kam es in der Steinberger Straße in Bückeburg zum Diebstahl eines Rollgerüstes. Das Rollgerüst wurde vom Grundstück eines Handwerksunternehmers entwendet. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zeugen die Hinweise zu dem entwendeten Gerüst geben könne, werden gebeten sich mit dem Polizeikommissariat Bückeburg, unter der Telefonnummer 05722/ 9593 – 0 in Verbindung zu setzen.

Mit 70 Sachen auf der Felge unterwegs.

Die Polizei in Stadthagen staunte nicht schlecht: Am Abend des Gründonnerstages, gegen 21:00 Uhr,
teilte ein Verkehrsteilnehmer der Polizei in Stadthagen mit, dass er in Reinsen, auf einem landwirtschaftlichem Gehöft, eine Frau festhält, welche zuvor betrunken mit ihrem PKW unterwegs war. Den hinzu geeilten Streifenbeamten erklärte er dann, dass ihm der PKW der Frau aufgefallen sei, als dieser mit dem rechten Vorderrad gegen eine Bordsteinkante gefahren sei. Das Fahrzeug sei unvermittelt in deutlichen Schlangenlinien weitergefahren und er habe hierauf die Verfolgung aufgenommen. Während der Fahrt durch Reinsen, hat sich dann der rechte Vorderreifen von der Felge gelöst und ist in den Seitenraum der Straße gerollt. Der Fahrzeugführer ist unverdrossen und mit Geschwindigkeiten bis zu 70 km/h auf funkensprühender Felge weitergefahren und hat letztlich in einer Sackgasse auf diesem Gehöft angehalten. Der aufmerksame Verkehrsteilnehmer hat dann die am Steuer sitzende Frau angespochen und sofort deren Alkoholisierung festgestellt. Geistesgegenwärtig hat er ihr den Fahrzeugschlüssel abgenommen und die Polizei informiert. Die Polizisten konnten bei der 48-jährigen Frau aus Stadthagen einen Alkoholwert von über 1,3
Promille feststellen. Eine Blutentnahme in der Stadthäger Wache und die Führerscheinbeschlagnahme sind in einem solchen Fall die logische Konsequenz. Über das Strafmaß wird in absehbarer Zeit ein Staatsanwalt entscheiden.

Viele Fälle von Alkohol am Steuer.

Als berechtigt hat sich die intensivierte Streifen – und Kontrolltätigkeit, der Stadthäger Polizei in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag, nicht zuletzt unter dem Aspekt der zahlreichen Osterfeuer, erwiesen. Gleich vier Alkoholsünder sind den Ermittlern in dieser Nacht ins Netz gegangen. Bereits gegen 19.00 Uhr wurde in Pollhagen ein 54 jähriger Mann am Steuer seines PKW kontrolliert, bei welchem Alkoholeinfluss festgestellt wurde. Gegen 23.00 Uhr ist das selbe Schicksal einem 62-jährigen Mann in Sachsenhagen widerfahren, der mit 0,98 Promille im Blut angehalten und kontrolliert wurde. Beide erwartet in Kürze ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein Fahrverbot für die Dauer eines Monates.

Deutlich drastischer wird die Konsequenz für einen 22-jährigen Lindhorster ausfallen, der gegen 00:30 Uhr mit seinem PKW in seinem Heimatort unterwegs war. Bei ihm stellten die kontrollierenden Beamten einen Alkoholwert von nahezu 1,8 Promille fest. Die Polizei ordnete bei ihm eine Blutentnahme an und beschlagnahmte seinen Führerschein. Gegen 3:00 Uhr war es ein 19-jähriger Mann aus Wunstorf, der trotz einer Alkoholkonzentration von 1,5 Promille im Blut, mit seinem PKW in Auhagen unterwegs war. Auch bei ihm wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein einbehalten.

Beide erwartet nun eine Geldstrafe, die erfahrungsgemäß einem Monatseinkommen entspricht, sowie ein etwa 8 – 10-monatiger Führerscheinentzug.

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