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Niedersachsen: Diese Regelungen gelten in Kitas und Schulen ab 10. Mai

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(Niedersachsen) Ab 10. Mai 2021 gilt in Niedersachsen: Kitas und Schulen werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten. Dies teilte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Dienstag mit.

Die Kindertageseinrichtungen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 wechseln ab Montag, dem 10. Mai 2021, in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen. Gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten. Alle Schulen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 bieten ab dem 10. Mai 2021 Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. In geteilten Lerngruppen – rotierend die eine Hälfte der Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus – kommen somit alle Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.

Zudem wird ab Montag, dem 10. Mai 2021, geregelt, dass neben Abschlussprüfungen unabhängig von der Inzidenz für folgende Schuljahrgänge Unterricht im „Szenario B“ stattfinden kann:

  • der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  • der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
  • der 4. Schuljahrgang und
  • die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.

Dazu Tonne: „Wir können jetzt endlich wieder allen Kindern und Jugendlichen ein Angebot auf Bildung und Betreuung machen. Das erleichtert mich sehr, denn die Kinder und Jugendlichen verzichten seit Monaten und leisten einen enormen Beitrag in der Pandemiebekämpfung. Die lange Zeit der Kontaktbeschränkungen, der Verzicht auf Hobbys, Sport und das Treffen mit Freunden hat negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen – daher sind die heutigen Öffnungsschritte notwendig, aber auch infektiologisch vertretbar. Denn mit der neuen Möglichkeit der Selbsttests haben wir eine weitere Sicherheitsmaßnahme eingezogen. Im Zusammenhang mit der Verteilung der Tests an die Schulen hat es eine deutliche Stabilisierung gegeben. Durch den Ausbau der Umschlags- und Lieferkapazitäten sowie der Optimierung von logistischen Prozessen ist es gelungen, dass grundsätzlich alle Schulen ihre Tests für die kommende Woche bereits in der Vorwoche erhalten und voraussichtlich ab der kommenden Woche nur noch einzelverpackte Tests an die Schule ausgeliefert werden.

Beschulung im Szenario B ist sicher. Das sehen auch die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Eltern so: Lediglich drei Prozent Abmeldequote vom Präsenzunterricht sprechen eine deutliche Sprache, dass Schule als sicherer Ort empfunden wird. Die Auswertung der ersten beiden Testwochen hat gezeigt, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Mehr als 1.000 Infektionen konnten identifiziert und so die Ausbreitung in Schulen und Familien verhindert werden.

Die Tests sind ein Präventions-Tool, das gut funktioniert. Schule ist also noch sicherer geworden. Und nach wie vor haben wir es mit Einzelansteckungen zu tun, Massenausbrüche in Schulen sind in Niedersachsen nicht zu verzeichnen. Das bedeutet, die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Der Prozentsatz der geimpften Lehrkräfte steigt kontinuierlich – auch dies ein ermutigendes Signal für die kommende Zeit. Hierüber hinaus ist klar: Die Kinder und die Jugendlichen müssen in den Fokus der Debatte. Mit den Öffnungen ab Montag legen wir hier eine ganz wichtige Basis. Wir bleiben aber nicht stehen, sondern wir werden die Kinder und Jugendlichen auffangen und sie stärken. Zusammen mit dem Bund werden wir ein großes Programm zur Unterstützung und für Angebote im sozialen Bereich auflegen.“

(Quelle: Nds. Kultusministerium)

Die Regelungen im Überblick:

I. Öffnungs- und Schließungsszenarien:

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann können Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario B wechseln.

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.

Für die 4. Klassen der Grundschulen als Übergangsklassen, die Abschlussklassen im Berufsbildenden Bereich sowie die 12 Schuljahrgänge und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören bleibt Präsenzunterricht im Szenario B auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 möglich. Ein Wechsel ins Szenario C ist nicht vorgesehen.

Die Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.

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II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen.

Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, ggf. ist das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.

Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.
Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).

III. Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht aufgehoben:

In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Maskenpflicht im Szenario B:

Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:

  • „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20-5-20
  • Handhygiene, Husten- und Niesregeln
  • Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
  • Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.

Notbetreuung in der Schule:

Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein. (pr)

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