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Nur 11 statt 27 Wahllokale bei Bürgerentscheid: „Das Ende der Demokratie?“

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(Rinteln) Reichlich Diskussionsbedarf gab es im Rat bei der Frage nach einer Satzung zur Bürgerentscheiden, wie sie auch bei der Entscheidung über die Sanierung des Brückentorsaals zum Tragen kommen wird. Ein Bürgerentscheid kostet nach Schätzung der Verwaltung 25.000 bis 30.000 Euro. Die Satzung regelt Formalitäten und Ablauf solcher Verfahren und legt auch die Anzahl der Wahlbezirke fest. Elf sollen es nach aktuellem Stand sein (Rinteln Nord und Süd mit jeweils einem Wahllokal. Hinzu kämen Ahe/Engern/Kohlenstädt, Steinbergen, Hohenrode/Strücken, Möllenbeck, Taubenberg, Todenmann, Deckbergen/Schaumburg/Westendorf, Exten und Krankenhagen/Volksen). Bei Wahlen sind es 27 Wahllokale. Die Bürger müssten also beim Bürgerentscheid weitere Wege zum Wahllokal zurücklegen. Das sorgte für Unmut in Teilen des Rats. In den vergangenen elf Jahren, so Dr. Gert Armin Neuhäuser (WGS), haben sich die Vorschriften mehr in Richtung Bürgerfreundlichkeit entwickelt. Entsprechend sei es nötig, die Satzung, die er 2008 beantragte, anzupassen.

Elf Wahllokale statt 27 – das sorgte unter anderem bei Veit Rauch (CDU) für Sorgenfalten auf der Stirn, er befürchtete gar eine „Beschneidung der Demokratie“, sollten ältere Bürger aufgrund eingeschränkter Mobilität ihren Stimmzettel wie gewohnt nicht mehr auf kurzen Wegen abgeben dürfen. Die Wahlbezirke sollten so aufgeteilt werden, wie sie auch bei der jüngsten Kommunalwahl festgelegt waren – nämlich in 27 Abschnitte, forderte Rauch. Für Astrid Teigeler-Tegtmeier (SPD) war es fast schon symptomatisch: Kaum erarbeite die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage, hagelt es Kritik von der Gegenseite. Sie befürchtete gar, bei der Anzahle von 27 Wahllokalen könnte es Schwierigkeiten geben, genug Wahlhelfer organisiert zu bekommen. Stadtjurist Dr. Joachim Steinbeck befand, man sei mit der „Sollvorschrift“ im Bereich des „Ermessens“. Solche Beschlüsse seien aus Sicht der Verwaltung zulässig.

Die Anforderungen an Bürgerentscheide haben sich geändert, also müsse auch die Satzung von 2008 an die neuen Gegebenheiten angepasst werden, argumentierte Dr. Gert Armin Neuhäuser (auf dem Bild, 4. v. l.).

Neuhäuser, eigenem Bekunden nach auf der Suche nach einem sachlichen Argument für die unterschiedliche Anzahl an Bezirken, warnte davor, Wahlen und Bürgerentscheide unterschiedlich zu bewerten: „Eine Wahl und eine Abstimmung sind per Verfassung identisch. Jeweils nur ein Wahllokal für die gesamte Nordstadt und Südstadt, das macht die Abstimmung kaputt.“ Eine mögliche Folge wäre eine Klage gegen die Satzung, durchführbar von jedem Bürger oder auch Ratsmitgliedern selbst.

Angesichts dieser und weiterer juristischer Feinheiten driftete die Diskussion immer weiter auseinander. Von Angriffen auf die Demokratie war die Rede, manch einer fühlte sich von juristischen Drohgebärden eingeschüchtert, andere wiederum verstanden das „Getöse“ nicht, das veranstaltet wurde. Für Carsten Ruhnau (SPD) eine „absurde“ Debatte: „Wir führen ja nicht die DDR wieder ein, sondern nur den Zustand von 2008 fort.“ Eben dieser habe sich ja verändert, argumentierte Neuhäuser im Schlagabtausch. Vor elf Jahren sei die Niedersächsische Gemeindeordnung Grundlage gewesen, heute sei das Kommunalverfassungsgesetz maßgeblich.  Heinrich Sasse (WGS) stand auf Seiten der Verwaltung und mahnte, immer wenn man Stadtpolitik nach „juristischen Bedrohungen“ gestalte, werde es schwierig: „Ich bin selbst Jurist, aber das Risiko nehme ich in Kauf.“ Außerdem, so Sasse, gebe es ja noch die Möglichkeit der Briefwahl. Dieter Horn (SPD) kritisierte Neuhäuser, die Satzung solle so „gebogen“ werden, wie sie gebraucht werde.

Zum Schluss wurde über mehrere Anträge abgestimmt. Der Antrag vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Veit Rauch auf Absetzung des Themas wurde mit 11 Ja- und 20 Nein-Stimmen abgelehnt, ebenso wie Neuhäusers Antrag auf Änderung der Wahlbezirks-Anzahl. Entsprechend 20 Ja- und 11 Nein-Stimmen erhielt die Beschlussvorlage der Verwaltung und wurde angenommen.

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Die Eingangsseite des Brückentorsaals. (Archivfoto)

Den Beschluss kritisiert auch der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ als rechtswidrig. „Der Gesetzgeber hat 2010 aus guten Gründen beschlossen, dass Wahlen und Abstimmungen unter gleichen Bedingungen stattfinden“ erklärt der Geschäftsführer des Landesverbandes Bremen/Niedersachsen, Tim Weber, in einer Pressemitteilung.

„Laut Kommunalverfassungsgesetz soll die Abstimmung in den Räumen stattfinden, die für die letzte Kommunalwahl als Abstimmungsräume bestimmt worden sind. Diese Formulierung wurde Ende 2010 ins Kommunalverfassungsgesetz eingefügt, um willkürliche Reduzierung von Abstimmungslokalen bei Bürgerentscheiden zu beenden“, schreibt der Verein weiter, „dies sei, ohne diese Regelung, zuvor langjährige Praxis in Niedersachsen gewesen“. Teilweise habe es Bürgerentscheide mit nur einem Stimmlokal gegeben. „Einen Fall wie in Rinteln hatten wir seit der Gesetzesänderung 2010 noch nicht“, schildert Weber die Praxis.

Zwar handele es sich hier laut Mehr Demokratie e.V. um eine „Soll-Formulierung“. Diese sei gewählt worden, um flexibel reagieren zu können, sollten beispielsweise Wahlräume nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies sei denkbar, wenn Grundschulen oder Verwaltungsräume nicht mehr existierten. Absicht des Gesetzgebers sei gewesen, die Bedingungen bei Bürgerentscheiden an die Bedingungen bei Wahlen anzugleichen und nicht, den Kommunen Gestaltungsspielräume bei der Durchführung von Bürgerentscheiden zu verschaffen. „Deshalb halten wir den Beschluss für rechtswidrig und auch politisch für falsch“, erklärt Weber. Seit der Gesetzesänderung seit die Abstimmungsbeteiligung bei Bürgerentscheiden deutlich gestiegen. Auch sei das Zustimmungsquorum seltener verfehlt worden.

Auch WGS-Fraktionsvorsitzender Dr. Gert Armin Neuhäuser äußert sich auf Nachfrage zu dem Thema und kündigt schon einmal rechtliche Schritte an: „Die Position von Mehr Demokratie e.V. entspricht Eins zu Eins meiner Rechtsauffassung und meiner demokratischen Grundeinstellung, die ich auch versuchen werde, mit einem entsprechenden Kommunalverfassungsstreit durchzusetzen. Ich gehe davon aus, dass die Begrenzung der Wahlbezirke alleine der Intention der Ratsmehrheit und des Bürgermeisters geschuldet ist, den Bürgerentscheid so schwer wie möglich zu machen. Diese demokratiefeindliche und leicht zu durchschauende Herangehensweise halte ich für grundlegend falsch, zumal sehr viele Bürgerinnen und Bürger sich in dieser Frage engagieren und man sie vor den Kopf stößt.“

 

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