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Ordnungsamt untersagt Shisha-Betrieb: Überprüfung in Landkreisen Nienburg und Schaumburg

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(Update: Wie sich inzwischen herausgestellt hat, wurde die Shisha-Bar nicht – wie ursprünglich von der Polizei gemeldet – geschlossen. Vielmehr ist lediglich der Shisha-Betrieb vorläufig untersagt. Der Gastro-Betrieb läuft weiterhin)

Am Donnerstagabend, 14.11.2019, in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und ca. 22.00 Uhr wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion (PI) Nienburg/Schaumburg mit anderen Behörden gemeinsam Shisha-Bars in den Landkreisen Schaumburg und Nienburg überprüft.

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Zollbeamte ließen sich die Tabakvorräte zeigen und überprüften die Lagerbestände auf unversteuerte Ware. Insgesamt stellten sie 25 kg unversteuerten Tabak sicher. Bei der letzten Überprüfung Anfang dieses Jahres waren allein in einer Bar in Stadthagen über 60 kg beschlagnahmt worden. Die Polizei stellte in Bückeburg drei Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz fest; in Nienburg gab es einen Verstoß. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.

Der Shisha-Betrieb in einer Rintelner Shisha-Bar in der Mühlenstraße wurde vom zuständigen Ordnungsamt untersagt, der Gastronomiebetrieb läuft zu den gewohnten Zeiten weiter. Vor Ort stellten die Mitarbeiter der Stadt erheblich überhöhte Kohlenmonoxid (CO)-Werte fest, teilte Polizeipressesprecher Axel Bergmann mit. Eine Be- und Entlüftungsanlage war laut Polizeiangabennicht vorhanden. Aufgrund dieses Umstandes sowie weiterer baurechtlicher Beanstandungen wurde die Bar der Shisha-Betrieb vorläufig geschlossen untersagt. An den Kontrollen, die teilweise durch Feuerwehrkräfte unterstützt wurden, waren neben den anderen Behörden auch Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizei Hannover, sowie Diensthundführer/innen mit ihren vierbeinigen Kollegen beteiligt. Insgesamt stellte die Polizeiinspektion 58 Einsatzkräfte. (pr)

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