(Rinteln) Radfahrer dürfen in der Weserstadt auch weiterhin die Fußgängerzone nutzen, ohne auf die Uhrzeit achten zu müssen. E-Scooter-Fahrer bekommen demnächst ein neues Verbotsschild zu Gesicht. Das ist das Ergebnis der Abstimmung im Ortsrat über den jüngsten Vorstoß der WGS, ein Radfahrverbot in der Zeit von 11:00 bis 18:30 Uhr durchzusetzen.
Ein Ergebnis, das bei Beobachtern durchaus für Überraschung gesorgt haben dürfte. Auch die Verwaltung dürfte nicht mit diesem Fazit gerechnet haben, immerhin kündigte Stadtjurist Jan Boße im Vorfeld an dass man – einen entsprechenden Beschluss vorausgesetzt – zunächst in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt Schwerpunktkontrollen unter Radlern durchführen werde. Erst solle informiert und erst später sollte bestraft werden.
Überraschendes Ergebnis: Ortsrat erteilt der Verwaltungsvorlage eine 50/50-Absage
Kay Steding (CDU) äußerte sich lediglich als Befürworter eines E-Scooter-Verbots in der Fußgängerzone, die Einschränkungen für Fahrräder lehnte er ab. Allerdings sei ihm nicht bekannt, dass jemals Kontrollen bezüglich der Geschwindigkeit von Radfahrern stattgefunden hätten. Erlaubt ist in der Weser- und Klosterstraße nämlich nur Schrittgeschwindigkeit, also kurz vor dem Umkippen. Zwar wird in der Öffentlichkeit oft über rasende Radfahrer geklagt, doch Beinahe-Unfälle werden von der Statistik nicht erfasst. Außerdem traue er den Ordnungshütern zu, einschätzen zu können, wer von den Radlern Schrittgeschwindigkeit fahre und wer nicht, so Steding, der unerwarteten Zuspruch von Stephan Jacob (Grüne) erhielt.
„Scheinsicherheit“ könnte für Unfälle sorgen
Ursula Mücke (SPD) merkte an, ein Radfahrverbot wiege die Fußgänger in einer Art Scheinsicherheit. Sie würden sich möglicherweise im Recht sehen und dann würde es womöglich trotzdem zu Unfällen kommen. Desweiteren sei die Fußgängerzone „sehr vollgestellt“ und Kontrollen habe es in den letzten 20 Jahren nicht gegeben: „Die Leute in Rinteln sind nicht erzogen.“ Was man auch so deuten könnte: Wenn niemand aufpasst, machen alle, was sie wollen. Um das „Kompetenzgerangel“ der Zuständigkeiten zu beenden, solle sich die Stadtverwaltung mit der Polizei zusammensetzen, forderte Mücke, einhergehend mit verstärkten Kontrollen. Die Fahrradfahrer sollten mit entsprechenden Kontrollen dazu erzogen werden, in der Fußgängerzone in einem angemessenen Tempo zu fahren, forderte Mücke. Schließlich gelte laut Straßenverkehrsordnung noch immer die gegenseitige Rücksichtnahme.
Forderung per E-Mail: Radfahren bis 21:30 Uhr verbieten
Unterschiedliche Ansichten erreichten die Verwaltung auch zwischenzeitlich per E-Mail, schilderte Ortsbürgermeister Joachim Spohr (SPD). Während der Stadtmarketingverein Pro Rinteln ein E-Scooter-Verbot befürwortete, ein stundenweises Fahrrad-Verbot jedoch ablehnte, forderte man aus Reihen des Inklusionsrates sogar noch einen weiteren Einschnitt – Fahrradfahrverbot bis 21:30 Uhr.
Geplante Änderung in der Straßenverkehrsordnung soll E-Scooter stärker mit Fahrrädern gleichstellen
Klarheit zur Rechtslage verschaffte abschließend Stadtjurist Jan Boße. Das Fahren mit E-Scootern in der Fußgängerzone sei bereits jetzt verboten. Falls – wie erwartet – im kommenden Jahr eine geplante Gesetzesänderung in Kraft tritt, wären E-Scooter den Fahrrädern stärker gleichgestellt. Man müsste ein Verbot dann entsprechend per Schild kennzeichnen. „Wenn wir dieses Schild aber jetzt schon aufstellen, dann haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass es auch im kommenden Jahr verboten bleibt.“
(vu)