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OVG Lüneburg kippt Teilnehmer-Obergrenze bei Veranstaltungen im Freien

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(Niedersachsen) Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat mit Beschluss vom heutigen Freitag die Obergrenze von 500 Menschen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel gekippt.

Im aktuellen Fall waren die Fußball-Drittligisten VfL Osnabrück, SV Meppen und Eintracht Braunschweig vor Gericht gegangen. Dem Antrag hat der 14. Senat teilweise entsprochen. Die laut Corona-Verordnung vorgeschriebene Begrenzung auf 500 Zuschauer unabhängig von Kapazität, Lage und Veranstaltungsort sei „auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens unangemessen“, dies „stelle daher einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufs(ausübungs)freiheit der betroffenen Antragsteller dar“, so die Richter.

Eine Obergrenze von 500 Personen sei für Veranstaltungsorte wie Fußballstadien oder Freiluftbühnen mit ihren vielfältigen Möglichkeiten wie Abstandsregelungen und Maskenpflicht nicht mehr angemessen, befand das Gericht. Als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sahen die Richter die Begrenzung, da sie absolut sei und nicht ins Verhältnis zur Kapazität gesetzt sei, heißt es in der Bekanntgabe sinngemäß. Größere Einrichtungen würden gegenüber kleineren ohne sachlichen Grund benachteiligt, das Infektionsrisiko sei unter freiem Himmel grundsätzlich geringer als in geschlossenen Räumen.

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Gesundheitsamt muss im Einzelfall entscheiden

Die Beschlüsse sind unanfechtbar und gelten in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich. Als nicht zu beanstanden sei allerdings die Regelung in der Verordnung, nach der solch eine Veranstaltung einer vorherigen Genehmigung durch die Behörden benötigt. Großveranstaltungen könnten auch unter freiem Himmel allein durch die Menge der Teilnehmer erhebliche Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen haben. „Mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen sei es auch noch nicht zwingend geboten, Großveranstaltungen mit bis zu 10.000 Teilnehmern bei einer maximalen Kapazitätsauslastung von 50 Prozent zu gestatten“, schränken die Richter ein. Damit müssten die Behörden bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern im Freien jeweils im Einzelfall entscheiden.

Die Landesregierung gibt bekannt, im Bereich der Großveranstaltungen seien in der nächsten Corona-Verordnung erste Lockerungen geplant, sofern die Infektionslage dies ermögliche. „Dies wird jetzt durch die heutige Gerichtsentscheidung um wenige Tage vorgezogen“, so Regierungssprecherin Anke Pörksen in einer Stellungnahme. „Im Zusammenhang mit der anstehenden Fortschreibung der Corona-Verordnung werden weitere Einzelheiten zu regeln sein. Die Landesregierung erwartet darüber hinaus, dass die Vereine ihrer Verantwortung zur Vermeidung von Infektionen auch im Rahmen der Zu- und Abwege in den Stadien gerecht werden und mit Augenmaß vorgehen“, wird sie zitiert. Auch aus dem Niedersächsischen Sozialministerium gab man bekannt, dass die entsprechende Regelung der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen – die pauschal geltende Obergrenze von 500 Personen sofern Warnstufe 3 gilt – bis auf weiteres nicht mehr angewandt werde.

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