Die geplante Verpachtung von Grundstücksflächen am Rintelner Weseranger hat jetzt Ratsmitglied Dr. Gert-Armin Neuhäuser (WGS) auf den Plan gerufen.
Neuhäuser kritisiert in einem Brief an Bürgermeister Thomas Priemer die kurze Frist zur Abgabe von Angeboten, in der „realistisch betrachtet kein Interessent mit der (…) rund zweieinhalbwöchigen Frist, noch dazu über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage, eine Planung mit Finanzierung und Kalkulation wird aufstellen können.“
Konkret geht es um eine öffentliche Ausschreibung, wie sie auch auf den Internetseiten der Stadt Rinteln eingesehen werden kann. Darin gibt die Stadtverwaltung bekannt, den am Weseranger gelegenen Grundbesitz für mindestens 10 Jahre verpachten zu wollen. Die Fläche besteht aus dem Wohnmobilstellplatz, dem Biergarten, den Kleingartenflächen, dem Bouleplatz mit Aufbauten und das Wiesengelände, das bislang als Festplatz genutzt wurde und ist 16.871 Quadratmeter groß. Laut Ausschreibung werden die Flächen nur zusammen verpachtet, Teile liegen im Überschwemmungsgebiet. Der Nutzungsvertrag für den Bouleplatz ist vom künftigen Pächter zu übernehmen, der Wohnmobilplatz ist weiter zu betreiben. Ein Besichtigungstermin der Pachtfläche fand am 13.12.2018 statt, schriftliche Pachtangebote müssen bis zum 4.1.2019 im Bauamt vorliegen. Neben dem Gebot (mindestens 20.000 Euro pro Jahr) muss ein Nutzungskonzept für die Fläche vorgelegt werden. In der Ausschreibung heißt es dazu „die Gesamtfläche ist mit dem Ziel weiter zu entwickeln, die Lebensqualität und das Freizeitangebot, insbesondere für Familien, zu steigern“. Das Nutzungskonzept sei ein Entscheidungskriterium für den Zuschlag, so der Ausschreibungstext weiter. Ebenso wird erläutert, die Entscheidung über die Verpachtung träfen die zuständigen politischen Gremien der Stadt Rinteln. Die Stadt sei nicht verpflichtet an einen bestimmten Bieter, den Höchstbietenden oder überhaupt zu verpachten.
Laut Neuhäusers Einwand habe der Hauptausschuss der Stadt Rinteln vor einigen Monaten den Vorschlag der Verwaltung abgelehnt, das Areal am Weseranger zu verkaufen und stattdessen eine Verpachtung beschlossen. Mindestens ein Kaufinteressent mit konkreten Plänen, so Neuhäuser, sei damals bereits vorhanden gewesen. Die gewählte Umsetzung des Beschlusses sieht für Neuhäuser angesichts der Kürze der Abgabefrist so aus, „als wolle man den Pachtvertrag einem der seinerzeitigen Kaufinteressenten zuführen.“
Neuhäuser argumentiert weiter: „Damit bin ich nicht einverstanden. Ein den gesetzlichen Anforderungen genügendes, faires und ergebnisoffenes Bieterverfahren muss transparent sein und realistische Möglichkeiten geben, sich auf die Leistung zu bewerben. Kurze Fristen verengen den Bieterkreis und geben denjenigen beiden Bewerbern, die schon Nutzungskonzepte für den – gescheiterten – Verkauf vorbereitet hatten, einen Vorsprung.“ Dies sei laut Neuhäuser für die Stadt Rinteln nachteilig, da eventuell auch wirtschaftlich bessere Angebote weiterer Interessenten unmöglich gemacht würden.
Das Thema soll im nächsten Verwaltungsausschuss wieder auf die Tagesordnung und solle mit angemessenen Fristen „neu starten“, so Neuhäuser. (pr)