(Rinteln) Am Donnerstagabend, gegen 21.45 Uhr, fiel drei Rintelner Polizeibeamten im Rahmen ihrer Streife ein PKW auf, den sie einer Verkehrskontrolle unterziehen wollten.
Der Fahrer ist den Beamten als Betäubungsmittelkonsument bekannt. In der Mühlenstraße stoppte das Fahrzeug dann nach dem Anhaltesignal. Fahrer (21) und Beifahrer (18) stiegen aus. Einem der Beamten fiel sofort starker Marihuana-Geruch aus dem Fahrzeug auf.
Der Fahrer, der laut Polizeiangaben nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde immer nervöser und sperrte sich gegen weitere polizeiliche Maßnahmen. Daher seien ihm Handfesseln angelegt worden. Wie die Polizei weiter berichtet, habe der Beifahrer versucht, einen Beutel aus der Jackentasche zu ziehen und hinter einer Hausecke zu entsorgen, was von den Beamten wiederum bemerkt wurde. Weitere Polizeikräfte aus Bückeburg wurden zur Unterstützung angefordert.

Der 18-jährige Rintelner händigte dann den Polizisten eine Plastiktüte mit portionierten Cannabisblüten aus. An seinem Hals hing ein sogenanntes „Neck Knife“ (Halsmesser), das sichergestellt wurde.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde auch das Fahrzeug durchsucht. Im Handschuhfach fanden die Polizisten eine Aluminiumtüte mit Cannabis sowie eine Feinwaage. Beim Fahrzeugführer wurden weitere Tüten mit Cannabis in dessen Kleidung aufgefunden.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft folgte eine Wohnungsdurchsuchung bei den beiden jungen Männern. In der Wohnung des 18-jährigen konnten die Beamten verkaufsfertig portioniertes Cannabis sicherstellen, sowie ein verschreibungspflichtiges Medikament, für das der Beschuldigte kein Rezept vorweisen konnte.
Die Durchsuchung der Wohnung des 21-jährigen Rintelners erbrachte keine weiteren Erkenntnisse. Gegen die Beschuldigten wird nun ermittelt wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Insgesamt wurden ca. 141 Gramm Cannabis und 50 ml eines verschreibungspflichtigen Medikaments sichergestellt. Die beiden Beschuldigten wurden nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. (pr)