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Politische Sitzungen künftig online und in Präsenz? WGS stellt Antrag auf Änderung der Hauptsatzung

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(Rinteln) Die WGS-Ratsfraktion hat bei der Rintelner Bürgermeisterin Andrea Lange beantragt, die Hauptsatzung des Rates der Stadt Rinteln zu ändern und sie „schnellstmöglichst an die aktuell gültige Neufassung des Paragraphen 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassunsgesetzes anzupassen“.

Künftig sollen nach dem Willen der Wählergemeinschaft alle Sitzungen der Vertretungen, des Hauptausschusses und der Ausschüsse in Form von Hybridsitzungen durch Zuschaltung per Videokonferenz durchgeführt werden können. Sasse hat einen entsprechenden Antrag in seiner Form als Kreistagsabgeordneter und stellvertretender Sprecher der WGS-FW-Fraktion auch für den Schaumburger Kreistag beantragt und bei Landrat Jörg Farr eingereicht.

„Es geht hier unter anderem auch um die Belange politisch interessierter Frauen, die durch Familie und Beruf ein politisches Mandat nur unter erschwerten Bedingungen ausüben können. Diese Situation soll durch die vorliegende Gesetzesänderung und unsere Umsetzungsanträge dazu verbessert werden“, schreibt Sasse in einer Pressemitteilung. Er weist darauf hin, dass das Thema und die Anträge dazu nach WGS-Erwartung „auf jeden Fall von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreis Schaumburg wie auch der Stadt Rinteln bewertet und kommentiert“ werden sollten.

Laut Begründung ist Anlass und Ziel dieser Gesetzesänderung die dauerhafte Verankerung der Möglichkeit, die Sitzungen der kommunalen Vertretungen in Form von Hybridsitzungen durchzuführen, um die Vereinbarkeit von kommunalem Mandat, Familie und Beruf erheblich zu verbessern. „Das geschieht aber nicht automatisch oder von selbst. Der Stadtrat muss das mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder beschließen“, schreibt Sasse.

Kein Automatismus trotz Gesetzesänderung: Hybridsitzungen müssen mit Zweidrittelmehrheit vom Rat beschlossen werden

Weiterhin sollen gemäß WGS-Antrag alle Ratsmitglieder unabhängig vom Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Vertretung, des Hauptausschusses und der Ausschüsse durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen können. Auch sollen Anhörungen per Videokonferenz ermöglicht werden. Dazu soll die Verwaltung beauftragt werden, „schnellstmöglich alle räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen“, um allen Ratsmitgliedern die Wahrnehmung der Sitzungen entsprechend der Satzungsänderungen zu ermöglichen.

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Die durch diese Gesetzesänderung erreichte, künftige Ortsungebundenheit von Sitzungen kommunaler Vertretungen und Gremien erhöhe laut WGS die Teilnahmemöglichkeit an Sitzungen, indem nicht mehr persönlich an Sitzungen teilgenommen werden müsse. Bei der Übernahme eines politischen kommunalen Mandates werde nach Auffassung des Antragstellers die erforderliche Mitwirkungsmöglichkeit an politischen Entscheidungsprozessen verbessert.

Sasse weiter: „Das betrifft insbesondere alle Menschen, die wegen Verpflichtungen zur Betreuung ihrer Kinder oder pflegebedürftiger Familienangehöriger oder wegen beruflicher Verpflichtungen an der Übernahme und Ausübung von politischen Mandaten auf kommunaler Ebene bisher eingeschränkt oder gehindert waren.“

WGS beantragt familienfreundliche Regelung für politische Mandate auf kommunaler Ebene

Die bisherige Verpflichtung, bei Sitzungen persönlich anwesend sein zu müssen, habe der Gesetzgeber laut Sasses Ausführungen“endlich geändert“, indem ab dem 23. März 2022 jedem Stadtrats- oder Ortsratsmitglied jetzt die Wahl gegeben wird, an Sitzungen und Ausschüssen von Zuhause aus online im Videoformat teilnehmen zu können oder aber sich ins Auto zu setzen und zum Sitzungsort hinzufahren, um dort dann persönlich teilzunehmen.

„Wir beschließen vorliegend eine notwendige, sinnvolle berufs- und familienfreundliche Regelung, die nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit kommunaler Mandatsausübung verbessert, sondern nebenbei auch dazu beiträgt, vermeidbare Autofahrten nicht durchführen zu müssen“, argumentiert Sasse. (pr)

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