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Polizei warnt vor Betrugsmasche bei Internet-Käufen: Ware bezahlt und erhalten – Mahnung kommt trotzdem

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(Rinteln) Die Betrugsmaschen im Internet werden immer ausgefeilter. Jetzt traf es einen 56-jährigen Rintelner, der über einen Online-Marktplatz eine Heißluftfritteuse bei einem gelisteten Anbieter kaufte.

Die dafür geforderten 150 Euro bezahlte er per Kreditkarte und erhielt auch wenig später die heißgeliebte Fritteuse. Die wurde jedoch nicht von dem Anbieter geliefert, bei dem der Rintelner bestellt hatte, sondern von einem Kaufhauskonzern. So weit, so gut! Der Käufer hat seine Fritteuse, der Anbieter sein Geld. Dann flatterte jedoch eine Mahnung des Kaufhauses in den Briefkasten des Rintelners. Der wunderte sich, da er doch die Fritteuse ordnungsgemäß bezahlt hatte.

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Was war also geschehen? Das stellte sich nach diversen Telefonaten mit dem Marktplatzbetreiber heraus. Offensichtlich hatte der Anbieter das Geld des Kunden dankend angenommen und in dessen Namen bei dem Kaufhaus die Fritteuse bestellt, die dann auch an den Geschädigten geliefert wurde. Was der Betrüger allerdings nicht machte: Das vom Kunden erhaltene Geld an das Kaufhaus weiterleiten. Diese Betrugsmasche ist mittlerweile nach den Feststellungen der Rintelner Betrugssachbearbeiterin immer mehr im Kommen.

Die Betrüger sitzen dabei laut Angaben der Polizei vorwiegend in China und an sie ist strafrechtlich nicht heranzukommen. Der Rintelner Geschädigte hat nun das Problem, dass das Kaufhaus das Geld für die gelieferte Fritteuse haben möchte und der Online-Marktplatz die Sache für sich als erledigt ansieht. Die Konsequenz, die der Geschädigte für sich daraus zieht: Künftig wird er den Marktplatz meiden und sich andere Quellen für seine Einkäufe suchen. (pr)

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