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Polizisten beleidigt und „Z“ aufs Auto geklebt

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(Rinteln) Weil eine Familie auf ihren PKW ein „Z“ (Symbol für „Sieg“ auf russischen Militärfahrzeugen) und eine russische Fahne klebte, wurde jetzt gegen sie ein Strafverfahren gemäß des § 140 StGB eingeleitet.

Das teilte ein Sprecher der Polizei heute mit. Demnach ist unter anderem die Billigung von Straftaten wie Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt. Der Staatsschutz der Polizei wurde eingeschaltet.

Zufrieden war die 52-jährige Beschuldigte offensichtlich nicht mit den polizeilichen Maßnahmen, wie es im Bericht der Polizei weiter heißt. Sie beleidigte einen eingesetzten Polizeibeamten bei der Sachverhaltsaufnahme und auch ihr 31-jähriger Sohn beleidigte den Kollegen und seine bei der Sachverhaltsaufnahme anwesende Kollegin. Gegen beide wurden weitere Strafverfahren eingeleitet.

(Foto: Polizei Rinteln)

Laut Angaben der Polizei berichtete die Tagesschau darüber, dass Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sich zusammen mit Bayern für eine Strafbarkeit des öffentlichen Tragens des Kriegssymbols „Z“ ausgesprochen hatte: „Wer also das „Z“ in diesem Kontext öffentlich zeigt, dem drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“

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Geldstrafe oder Gefängnis drohen

Seit dem Beginn des Angriffskrieges von Russlands Präsident Putin auf die Ukraine ist auf den Panzern und Uniformen der russischen Invasionstruppen häufig ein weißes „Z“ zu erkennen. Dieses Zeichen ist schnell zum Symbol für die Unterstützung Russlands geworden – auch außerhalb des Kriegsgebietes. Es wird zum Beispiel auf Gebäuden, an Autos oder an der Kleidung gezeigt, um Zustimmung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zum Ausdruck zu bringen. Auch in Niedersachsen gab es schon entsprechende Beobachtungen, wie das Niedersächsische Innenministerium in einer Pressemitteilung bekannt gibt.

Niedersächsisches Innenministerium: Öffentliche Verbreitung von „Z“ kann strafbar sein.

Die niedersächsischen Polizeidirektionen wurden demnach am 25.3.2022 darauf hingewiesen, dass die öffentliche Verwendung des Buchstaben „Z“ auf Demonstrationen und dessen öffentliche Verbreitung Straftaten nach § 140 Nr. 2 Strafgesetzbuch darstellen können. Mit dieser Norm wird unter anderem ein Verhalten unter Strafe gestellt, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung von Angriffskriegen zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Hinzu kommen etwaige damit einhergehende Sachbeschädigungen. Die Polizei ist angehalten, bei jedem Vorkommnis genau zu prüfen, ob mit der Präsentation des „Z“ ein strafrechtlich relevanter Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg besteht, und die Täterinnen und Täter im Falle eines begründeten Verdachts konsequent zu verfolgen.

Der Niedersächsische Innenminister Boris Pistorius wird wie folgt zitiert: „Der aggressive Angriff von Putins Armee auf die Ukraine ist ein barbarischer Akt gegen die friedliche Bevölkerung eines demokratischen Landes mitten in Europa. Das ‚Z‘“ steht stellvertretend für die Völkerrechtswidrigen Taten der russischen Armee. Es ist mir absolut unverständlich, wie das stilisierte ‚Z‘ sogar bei uns dafür genutzt werden kann, um diese Verbrechen gutzuheißen. Darum haben wir heute den niedersächsischen Polizeidirektionen mitgeteilt, dass Personen, die durch dieses ‚Z‘-Symbol öffentlich ihre Zustimmung zum Angriffskrieg von Russlands Präsidenten Putin auf die Ukraine zum Ausdruck bringen, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.“

(pr)

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