(Rinteln) Im Laufe der Zeit kommt es immer wieder vor, dass sich Grabmale auf den Friedhöfen lockern und nicht mehr standsicher sind. Dieses kann unter Umständen eine erhebliche Gefahr für grabpflegende Personen oder auch Friedhofsbesucher bedeuten oder Schäden nach sich ziehen. Kommt es zu Schäden, haften die Nutzungsberechtigten.
Um Schäden oder Verletzungen vorzubeugen, ist die Stadt Rinteln verpflichtet, den verkehrssicheren Zustand von Grabmalen auf städtischen Friedhöfen zu prüfen.
Die nächste Prüfung wird ab 27. April 2020 stattfinden. Die Prüfergebnisse werden schriftlich festgehalten und können bei Bedarf von den jeweiligen Nutzungsberechtigten einer Grabstätte im Tiefbau- und Umweltamt der Stadt Rinteln eingesehen werden.
Nicht ausreichend standsichere Grabmale werden nach den Vorgaben der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln durch einen Hinweisaufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung gilt als Aufforderung an die Nutzungsberechtigten, die Unfallgefahr zu beseitigen und sich beim Bauamt der Stadt Rinteln zu melden.
Sollte die Unfallgefahr durch die Nutzungsberechtigten nicht beseitigt werden oder Gefahr im Verzug bestehen, kann die Stadt Rinteln Sicherungsmaßnahmen auf Kosten der Nutzungsberechtigten durchführen lassen.
Für nähere Auskünfte steht Frau Silvia Wächter vom Tiefbau- und Umweltamt der Stadt Rinteln zur Verfügung. Frau Wächter ist wie folgt erreichbar: Anschrift: Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, Telefon: 05751/403-205, e-mail: s.waechter@rinteln.de (pr)