Um Schäden oder Verletzungen vorzubeugen, ist die Stadt Rinteln nach eigenen Angaben verpflichtet, den verkehrssicheren Zustand von Grabmalen auf städtischen Friedhöfen zu prüfen. Die nächste Prüfung wird ab 25.7.2016 stattfinden.
Es kommt immer wieder vor, dass sich im Laufe der Zeit Grabmale auf den Friedhöfen lockern und nicht mehr standsicher sind. Dies kann unter Umständen eine erhebliche Gefahr für grabpflegende Personen oder auch Friedhofsbesucher bedeuten oder Schäden nach sich ziehen. Kommt es zu Schäden, haften die Nutzungsberechtigten.
Die Prüfergebnisse werden schriftlich festgehalten und können bei Bedarf von den jeweiligen Nutzungsberechtigten einer Grabstätte im Bauamt der Stadt Rinteln eingesehen werden.
Nicht ausreichend standsichere Grabmale werden nach den Vorgaben der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln durch einen Hinweisaufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung gilt als Aufforderung an die Nutzungsberechtigten, die Unfallgefahr zu beseitigen.
Sollte die Unfallgefahr durch die Nutzungsberechtigten nicht beseitigt werden oder Gefahr im Verzug bestehen, kann die Stadt Rinteln Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des, bzw. der Nutzungsberechtigten durchführen lassen.
Für nähere Auskünfte steht Silvia Wächter vom Bauamt der Stadt Rinteln zur Verfügung: Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, Telefon: 05751/403-205, E-mail: s.waechter@rinteln.de (pr)