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Radfahren in der Rintelner Fußgängerzone künftig nur noch abends, nachts und vormittags erlaubt?

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(Rinteln) E-Scooter in der Rintelner Fußgängerzone, eigentlich verboten, sind in der Öffentlichkeit schon seit einiger Zeit ein heiß diskutiertes Thema.

Noch länger, allerdings nicht ganz so heiß, wird diskutiert ob man radelnde Fahrradfahrer aus der Klosterstraße und der Weserstraße verbannen soll. Nun wird es offenbar ernst, wie die Unterlagen zur bevorstehenden Ortsratssitzung am 28. Oktober andeuten. Auf den WGS-Antrag, ein Radfahrverbot in der Fußgängerzone einzurichten, hat die Stadtverwaltung eine umfangreiche Beschlussvorlage erarbeitet.

Darin wird vorgeschlagen, auf das bereits geltende Durchfahrverbot für E-Scooter mit zusätzlichen Schildern an den Eingängen zur Fußgängerzone kurzfristig hinzuweisen. Der Fahrradverkehr soll künftig nur zu den Zeiten des Lieferverkehrs, also werktags von 18:30 Uhr bis 11:00 Uhr erlaubt sein. Das bereits bestehende Zeichen „Radverkehr frei“ soll durch diese Zeitangabe ergänzt werden. In der Praxis würde das für radfahrende Schüler bedeuten, dass sie morgens durch die Fußgängerzone zur Schule radeln dürfen, mittags nach Schulschluss müssten sie ihren Drahtesel jedoch schieben, oder einen anderen Weg nehmen.

Mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren? Wenn es nach dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung geht, soll das künftig werktags nur noch von 18:30 Uhr abends bis um 11 Uhr am Folgetag erlaubt sein?

 

E-Scooter in der Fußgängerzone sind ohnehin nicht erlaubt

Zum Thema E-Scooter wird die Verwaltung deutlich. So dürfen diese Fahrzeuge innerorts „nur auf baulich angelegten Radwegen, darunter auch gemeinsamen/getrennten Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren“. Die Fußgängerzone ist tabu, da es kein Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ gibt, „eine entsprechende Zulassung liegt für die Rintelner Fußgängerzone nicht vor, die Durchfahrt mit E-Scootern ist daher nicht zulässig“, heißt es eindeutig. Das Verbot werde in der Praxis „zunehmend missachtet“ und sei den Nutzern von E-Scootern nicht immer bekannt. Mit Flyern und Infoveranstaltungen an den weiterführenden Schulen will man Aufklärungsarbeit leisten. Wie die Verwaltung ankündigt, wird der Radverkehrsbeauftragte dazu kurzfristig mit den Schulleitungen Termine vereinbaren.

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Die E-Scooter sorgen auch in der Geschäftswelt für Ärger. So schildert die Stadtverwaltung weiter, dass sich dazu mehrere Gewerbetreibende an die städtische Programmmanagerin Stefanie Popp gewendet hätten. Sogar eine Petition sollte gestartet werden, da sich Geschäftsleute durch die elektrisch betriebenen Roller und das Fahrverhalten „massiv gestört“ fühlten. Auch Kunden, laut Stadtverwaltung soll es sich häufiger um ältere Kunden handeln, hätten ihren Ärger und ihre Ängste geäußert. Auch im Seniorenbeirat seien die Elektrokleinstfahrzeuge Thema gewesen, heißt es. Politisch diskutiert wurde ein Radfahrverbot schon öfter, jüngst im Jahr 2022. Damals habe man sich auf stärkere Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt geeinigt. Doch, so räumt man seitens der Verwaltung ein, „grundsätzlich fällt eine Kontrolle von Durchfahrverboten leichter als die Ahndung der Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit und die Missachtung des Rücksichtnahmegebotes. Einheitliche, transparente Regeln werden eher verinnerlicht“.

Schritttempo lässt sich schwer kontrollieren – ein Fahrverbot dagegen leichter. Für E-Scooter schlägt die Verwaltung ein Hinweisschild vor, das auf ein Verbot hinweist.

„Verbote sind leichter zu kontrollieren als Gebote“

Aus dem Ordnungsamt heißt es laut Beschlussvorlage, eine Freigabe für den Radverkehr von 18:30 bis 11:00 Uhr sei ein „vertretbarer Kompromiss“, da die Fußgängerzone mittags und zur Marktzeit stärker frequentiert werde. Dass der Tourismus darunter leiden könnte, lässt man nicht gelten. Der Weserradweg führe nicht durch die Fußgängerzone, Touristen würden die Angebote in der Innenstadt eher wahrnehmen, wenn sie ihr Fahrrad schieben.

Zum weiteren Ablauf: Als erstes berät der Ortsrat am 28.10. um 19 Uhr über dieses Thema, anschließend der Bauausschuss am 7.11. und der (nichtöffentliche) Verwaltungsausschuss am 20.11., bevor der Rat am 28.11.2024 das letzte Wort hat. Dann haben Rintelner und Touristen die Gewissheit, ob sie das Rad in der Fußgängerzone nur noch abends, nachts und vormittags nutzen dürfen.

(vu)

Mehr zum Thema:

„Keine Rennstrecke“: WGS fordert Fahrverbot für Fahrräder und E-Scooter in Rintelns Fußgängerzone

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