(Rinteln) Gemäß Kommunalverfassung bestimmt die Geschäftsordnung die Regeln zu Abstimmung, Ladung und Aufrechterhaltung der Ordnung. Geregelt ist von Redehäufigkeit, Rededauer und Sitzungsverlauf in 28 Paragraphen alles, was den Ablauf von politischen Sitzungen angeht. Einige Punkte lösten eine umfangreiche Debatte unter den Ratsmitgliedern aus.
So regte Astrid Teigeler-Tegtmeier (SPD) an, statt drei Redebeiträgen von jeweils fünf Minuten Länge nur noch zwei zuzulassen. Ausufernde Fensterreden und stetige Ermahnungen durch den Ratsvorsitzenden in den vergangenen fünf Jahren waren für den einen oder anderen Mandatsträger augenscheinlich nicht mehr hinnehmbar. Matthias Wehrung (CDU), der als Ex-Ratsvorsitzender oft genug bei Überschreitung der Redezeit einschreiten musste, schlug vor: Die erste Rede solle fünf Minuten dauern, die beiden folgenden jeweils drei Minuten. Der Kompromissvorschlag kam von Teigeler-Tegtmeier und konnte – bis auf eine Gegenstimme von Heinrich Sasse – eine breite Mehrheit vereinen: Drei Redebeiträge von jeweils drei Minuten Länge. In der Kürze liegt also künftig die Würze; statt insgesamt 15 Minuten Redezeit stehen jedem Ratsmitglied neun Minuten zur Verfügung.
So mancher hatte auch die Hoffnung, dass „Hybrid-Sitzungen“, also die Kombination aus Präsenz- und Onlineveranstaltung, künftig das Ratsgeschehen bestimmen würden. Trotz des inzwischen mehrfach geänderten Kommunalverfassungsgesetzes hat der Niedersächsische Landtag diese Neuerung zum Bedauern von Antje Rinne (RI) nicht aufgenommen.
Weitere Änderungen gab es bei der Abgabefrist von Sitzungsprotokollen, diese sollen künftig 14 Tage, spätestens jedoch einen Monat nach einer Sitzung vorliegen. Über Feinheiten im Gesetzestext und darüber, ob es sich notwendige Änderungen, höhere Hürden als vom Gesetzgeber vorgeschrieben oder schlichtweg um Meinungen handelt, diskutierten Heinrich Sasse, Stadtjurist Dr. Joachim Steinbeck und Ausschussvorsitzender Gerald Sümenicht.
Künftig können Einwohnerfragestunden auch am Anfang einer Ratssitzung stattfinden. Damit soll vermieden werden, dass teils Bürger bei teils quälend langen Tagesordnungen ausharren müssen, um nach mehrstündiger Wartezeit ihre Fragen an die Verwaltung stellen zu können. In der Vergangenheit verließen oftmals Zuschauer nach Ratssitzungen von drei oder mehr Stunden Dauer die Veranstaltung vorzeitig.
Weitere Änderung: Der Ausschuss für „Soziales, Jugend, Frauen und Integration“ wird umbenannt in Ausschuss für „Soziales, Jugend, Gleichstellung und Integration“. Der Änderungsvorschlag von Matthias Wehrung, statt „Gleichstellung“ doch den Begriff „Gleichberechtigung“ zu nutzen, fand keine Mehrheit. Astrid Teigeler-Tegtmeier kommentierte scherzhaft, man müsste das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in so einem Fall konsequenterweise umbenennen in „Gleichberechtigungsbeauftragte“. (vu)