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RI beantragt für Ratssitzung „Aktionen der Stadt Rinteln gegen Kies-, Schotter- und Steingärten“

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(Rinteln) Die Fraktion Rintelner Interessen (RI) beantragt, das Thema „Aktionen der Stadt Rinteln gegen Kies-, Schotter- und Steingärten“ auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen.

Wie Fraktionsvorsitzender Dr. Gert Armin Neuhäuser in einem Schreiben anführt, soll die Stadtverwaltung Eigentümer von Grundstücken anschreiben, die Gartengestaltungen mit Kies, Schotter und Steinen vorgenommen haben (was der Niedersächsischen Bauordnung widerspräche) und sie bitten, die Gestaltung zu überplanen.

Baumärkte und Gartenbaubetriebe im Stadtgebiet sollen von der Stadtverwaltung weiterhin schriftlich darum gebeten werden, in der Nähe zu angebotenen Gartengestaltungselementen aus Kies, Schotter und Steinen auf die Rechtslage hinzuweisen. Weiterhin solle die Verwaltung das geltende Recht durchsetzen, sofern zugleich zu einem Verstoß gegen die niedersächsische Bauordnung ein Verstoß gegen ein Bebauungsplan vorliegen sollte.

Im Rahmen von Baugenehmigungen solle die Stadt Rinteln explizit auf die Verpflichtung zu einer klimafreundlichen Vorgartengestaltung hinweisen, fordert „RI“, und „binnen Jahresfrist“ die von der Stadt genutzten Flächen dem geltenden Recht anpassen. Dazu gehören Beete im öffentlichen Straßenraum oder Kreiselgestaltungen.

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Als Begründung führt Neuhäuser an, Flächen mit Kies, Schotter und Steinen mögen zwar leichter zu pflegen sein als Rasen, Blumenbeete und Rabatten, jedoch seien derartige Flächen für Natur und Umwelt von großem Nachteil – in Bezug auf das Mikroklima als auch in Bezug auf die Tierwelt. „Derartige versiegelte Steinflächen heizen im Sommer stark auf und speichern Wärme statt Wasser. Schotter- und Steingärten bieten zudem Insekten, Vögeln sowie anderen Tieren weder Unterschlupf noch Nahrung und stellen eine ernst zu nehmende Bedrohung für die Artenvielfalt dar“, argumentiert Neuhäuser. Die Niedersächsische Bauordnung schreibe vor, dass alle nicht überbauten Flächen auf einem Grundstück Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere Nutzung erforderlich seien. Ausnahmen seien Wege oder schmale Einfassungen von Beeten. Die Vegetation müsse „deutlich überwiegen“. Schotter- oder Steinflächen dürften nur für einen erkennbaren Zweck angelegt werden.

Zunächst sollen Gartenbesitzer aufgeklärt und für die Problematik sensibilisiert werden: „Jeder einzelne kann mit einer grünen Gartengestaltung einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz und unser Stadtklima leisten. Die Stadtverwaltung weist künftig bereits im Rahmen von Baugenehmigungen auf eine klimafreundliche Vorgartengestaltung hin. Die heimischen Gartenbaubetriebe und sollen schriftlich mit dem Hinweis informiert werden, ihre Kunden auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam zu machen.“

Für andere Bereiche wie etwa die Wallanlagen gelten zudem Bebauungspläne, die die Versiegelung durch Stellplätze regeln, und keine Ausnahmen vorsehen, führt Neuhäuser weiter aus. Wider geltendem Recht gebe es gegenüber der Grundschule Süd ein Grundstück, das nahezu vollständig gepflastert sei. Es mache laut Antrag „keinen Sinn, den Stadtrat Bebauungspläne verabschieden zu lassen, deren Einhaltung dann wieder kontrolliert noch gar durchgesetzt wird“.

Rinteln müsse „selbstverständlich mit gutem Beispiel vorangehen“, so der Antragsteller, der fordert, „Schotterbeete wie etwa westlich des Rathauses oder Kreiselgestaltungen mit reinen Steinflächen“ müssten binnen eines Jahres beseitigt werden. (pr)

 

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